Erdüberlastungstag

Link zum Artikel bei Germanwatch e.V.: Erdüberlastungstag am 1. August: Menschheit lebt, als hätte sie 1,7 Erden zur Verfügung
Bürgerinitiative für Hochwasser- und Naturschutz

Link zum Artikel bei Germanwatch e.V.: Erdüberlastungstag am 1. August: Menschheit lebt, als hätte sie 1,7 Erden zur Verfügung
Nach der letzten Sitzung des Gremiums Hochwasserpartnerschaft mittlere Vorderpfalz am 25.04.2024 wurde die Linkliste
Informationen für die Bevölkerung zu Hochwasser und Starkregen
verteilt. Anhand der Links kann man sich umfangreich zu den Themen Hochwasser und Starkregen sowohl bezüglich aktueller Gefahrensituationen, allgemeiner Informationen zu dem Thema aber auch zu konkreten öffentlichen als auch häuslichern Schutzmaßnahmen informieren.
Wie bereits in den Vorjahren haben wir zum Schneiden der Obstbäume auf der „Streuobstwiese In der Teilung“ (hinter dem Bauhof Altrip) eingeladen. An dem Termin, am 24. Februar nahmen ca. 30 Personen trotz teilweise widriger Wetterbedingungen teil. Entsprechend gekleidet und ausgerüstet mit den notwendigen Schneidewerkzeugen und Leitern traf man sich am Bauhof zu der Begrüßungsrunde.
Bild: Gruppenbild

Die Veranstaltung wurde geleitet von Rainer Rausch. Rainer Rausch hat sich nebenberuflich zum Pomologen (Fachmann für Obstbäume) weitergebildet und ist zertifizierter Obstbaumwart des Landes Rheinland-Pfalz. Unter anderem ist er Mitbegründer des Arbeitskreises „Historische Obstsorten der Pfalz“. Der in der Einladung angekündigte zweite Fachmann Ewald Marschall war leider kurzfristig erkrankt, aber dürfte ja einigen noch aus dem vergangenen Jahr bekannt sein.

Bereits am ersten Baum erläuterte Rainer Rausch, wie naturgemäße Baumerziehung nach der Öschberg-Palmer-Methode funktioniert. „Erst mal die Mitte suchen, dann die seitlichen Leitäste definieren, auf die Saftwaage achten, und dann beherzt abschneiden“.
Darüber hinaus beantwortete er vielen Fragen der Teilnehmer zu Themen wie richtiges Schneidewerkzeug, geeignete Leitern, was bei der Baumdüngung zu beachten ist, welche gute Baumschulen es in der Region gibt, und wie man Obstsorten bestimmen kann (häufig nur an der Frucht).
Mitte und Leitäste
Bild: Baumansprache
Die folgenden Bilder zeigen einen Apfelbaum, bei dem im letzten Jahr 2023 zur Formgebung mit Naturweiden etwas nachgeholfen wurde. Naturweiden werden, wenn die Äste dicker werden, wieder abgeworfen und schnüren die Äste nicht dauerhaft ein.

Hier sieht man schön, wie nach dem Beschnitt 2023 die Mitte und die Leitäste sich entwickelten. Das mittlere Bild zeigt das Wachstum der letzten 12 Monate und das rechte Bild gibt die Situation nach erneutem Schnitt wieder. Die Mitte wurde vereinzelt und die Leitäste erneut ordentlich eingekürzt. Der Baum soll in den ersten Jahren kräftige Äste bilden.
Bei den nächsten, älteren Bäumen (gepflanzt 2016) waren die Teilnehmer, gefragt. Zuvor wurde noch die „Baumansprache“ erläutert, bei der man um den Baum herumgeht, um ein Konzept für den Beschnitt zu entwickeln.
Es wurde in der Gruppe umfänglich diskutiert was geschnitten oder was stehen bleiben sollte und wie das mit den zuvor gelernten Regeln zusammenpasst. Rainer Rausch kommentierte die Vorschläge und kam beim Beschnitt zur Überraschung vieler zu teilweise drastischen Entscheidungen.

Während der Mittagspause konnten sich die Teilnehmer bei Brezeln, Kaffee und Kuchen aufwärmen (angesichts des beständig kühlen Windes auf der Streuobstwiese ein Lichtblick) und sich dabei ausgiebig untereinander und mit dem Fachmann unterhalten.
Vielen Dank an Christian Weikert und Udo Jantzen von der Bauhofleitung, dass wir die Räumlichkeiten nutzen konnten!
Danach ging es wieder auf die Streuobstwiese, wo die Teilnehmer von Baum zu Baum zunehmend sicherer wurden in der Beurteilung wie der Beschnitt an einzelnen Kronen auszuführen ist.
Im Falle eines Hochwassers und der damit einhergehenden Flutung des geplanten Polders gibt es für die Altriper Bürger keinen gesicherten Fluchtweg mehr:
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2015 zum Planfeststellungsverfahren wurde bereits festgestellt:
„Bei Polderflutung ist die Fahrbahn der K13 nach Waldsee mindestens im Bereich „Auf der Au“ ca.20 cm überflutet“. Eine Benutzung der Straße in Richtung Waldsee ist dann also nicht mehr möglich.

1. Fluchtwegeproblematik:
Im Falle eines Hochwassers und der damit einhergehenden Flutung des geplanten Polders gibt es für die Altriper Bürger keinen gesicherten Fluchtweg mehr:
IDas Gericht stellte fest, dass die K7 nach Rheingönheim deshalb so ausgebaut werden muss, dass sie im Falle einer Polderflutung als einziger Fluchtweg befahrbar bleibt. Das ist bislang nicht passiert.
Siehe nebenstehendes Bild, blaue Markierung = nicht befahrbare Straßen im Falle von Hochwasser und geflutetem Polder.
Ludwigshafener Rundschau 21. September 2023 – Land
Polder: Neuer Anlauf des Landes
Von Markus Müller
Altrip. Der vom Land Rheinland-Pfalz angestrebte Polder soll helfen, die Städte Ludwigshafen und Mannheim vor einer sogenannten Jahrhundertflut zu schützen. Dazu würden bei einer solchen bis zu neun Millionen Kubikmeter Wasser vorübergehend aus dem Rhein in die geplante Hochwasser-Rückhaltefläche geleitet. Was von der Überlegung her gut klingen mag, bereitet den Altripern seit jeher große Sorgen: Denn durch das Fluten des Polders würde die Kommune komplett vom Wasser umschlossen – ähnlich einem Deichbruch.
Mit dem einzigen Unterschied, dass der Ort selbst und die beiden Kreisstraßen nach Waldsee und Ludwigshafen nicht überschwemmt würden. Theoretisch jedenfalls. Im Ernstfall hinge das Überleben der rund 8000 Altriper davon ab, dass die Planer bei der SGD Süd in Neustadt alles absolut perfekt vorbereitet, alle Eventualitäten bestmöglich bedacht und penibel durchgeprüft haben. Und just bei der entsprechenden Planung – inzwischen sind es zwei Verfahren – sehen die Altriper gravierende Mängel, vor allem in der zugrundeliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Seit 2006 haben sich die Gemeinde und mehrere Privatkläger durch alle Instanzen geklagt – bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der ihnen 2015 Recht gab. In der Folge kassierte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz ein, das die Klagen aus Altrip abgewiesen hatte.
Enthält die UVP Fehler
Nun müssen die Koblenzer Richter feststellen, ob die UVP wirklich Fehler enthält, ob der geplante Polder mit dem Natur- und Umweltschutz vereinbar ist und ob Altrip sowie die beiden einzigen Flucht-/Evakuierungsrouten bei Hochwasser ausreichend sicher sind. Diese Aufgaben hat das OVG acht Jahre später noch nicht erfüllt. Derweil versucht die SGD seit 2018, mit einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren nachzubessern und so den Polder auf ein rechtssicheres Fundament zu bekommen. Allerdings haben auch die angepassten Pläne die Bedenken der Altriper nicht ausräumen können. Sie haben 336 Einwendungen dagegen geltend gemacht, die ursprünglich 2019 bei einem Erörterungstermin vor Ort hätten besprochen werden sollen. Vier Jahre und eine Pandemie später warten die Altriper hierauf ebenfalls noch. Oder wie es Altrips heutiger Ortsbürgermeister Volker Mansky (parteilos) ausdrückt: „Das sollte ja schon bei meinem Vorgänger Jürgen Jacob stattfinden.“
Frist: 16.Oktober
Von 7. August bis 15. September hat die SGD Süd jetzt ihre erneut überarbeiteten Pläne offengelegt. In dieser Zeit haben sich die Altriper Bürger, aber auch ihre ebenfalls von dem Projekt betroffenen Nachbarn in Waldsee und Neuhofen sowie vielleicht interessierte Otterstadter die Unterlagen in den Räumen der Verbandsgemeinde Rheinauen ansehen können. Bis spätestens 16. Oktober haben sie und die Kommune nun Gelegenheit, wiederum Einwendungen geltend zu machen. Es sei denn, der jüngste Entwurf hat sie überzeugt. Doch danach sieht es nicht aus. „Wir werden fast alle unsere Einwendungen beibehalten“, erklärt Mansky auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Eventuell kämen sogar noch neue dazu. „Das prüft unsere Rechtsanwaltskanzlei momentan.“ Der Haupt- und Finanzausschuss habe in dieser Sache bereits intern in einer nichtöffentlichen Sitzung mit Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung, und Vertretern der Anwaltskanzlei „verfahrenstaktische Dinge“ besprochen.
BIHN bleibt bei ihrem Nein
Auch die Bürgerinitiative für Hochwasser- und Naturschutz Rheinauen (BIHN) lehnt die Pläne des Landes weiter ab. „Ja, wir brauchen Hochwasserschutz – aber nicht so“, sagt der Vorsitzende Dieter Neugebauer. „Denn der Betrieb des Polders würde Altrip kesselartig einschließen. Wasser auf allen Seiten, zum Teil vier Meter über Ortsniveau. Dazu kommt die Zerstörung wertvoller Naturräume“, erläutert er. Darüber hinaus betont Neugebauer, dass die Betroffenen keineswegs dem Sankt-Florians-Prinzip folgen – „Polder ja, aber nicht bei uns“ –, sondern die Einwendungen gegen das Projekt berechtigt seien. Das habe sich in den diversen Gerichtsverhandlungen gezeigt. 35 Jahre, nachdem Altrip als Ersatzstandort für einen Polder bei Hördt vorgeschlagen wurde, nach zwei Nachbesserungen und vielen Ausnahmegenehmigungen sowie mit Ausgleichsmaßnahmen lediglich im Pfälzerwald glaube die SGD nun dennoch, das Projekt sei genehmigungsfähig. Deswegen wolle die BIHN nicht zuletzt jüngeren Mitmenschen verdeutlichen, was da auf sie zukomme, sagt Neugebauer. So würden neben dem Polder an sich die Belastungen während der ungefähr zehnjährigen Großbaustelle Altrip massiv verändern. „Ganz zu schweigen davon, dass wir in all den Jahren mit dem permanenten Risiko leben, dass die Deiche in unserer Region niedriger sind als stromauf und stromab. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fluchtwegeproblematik im Überflutungsfall nicht gelöst ist“, warnt der Vorsitzende. Die BIHN sei zudem nach wie vor davon überzeugt, dass bei Altrip nicht der richtige Standort für eine Hochwasserrückhaltung ist. „Wir appellieren deshalb an die Verwaltung und betroffene Bürger, nach Begutachtung der ausgelegten Unterlagen, ihre Einwendungen wie in der Vergangenheit auch schriftlich einzureichen.“ Daneben fordert Neugebauer, der auch für die Grünen im Altriper Ortsgemeinderat sitzt, dass das Thema – nach den legitimen nichtöffentlichen Vorberatungen – öffentlich diskutiert wird, bevor das Dorfparlament Beschlüsse fasst. „Wir appellieren daher auch an die Mandatsträger, die sich vor der Wahl klar gegen den Polder positioniert haben, diese Position nicht aufzugeben“, betont der BIHN-Vorsitzende.
Unterlagen zur Planung liegen nur noch bis 15. September noch aus
Seit 1988 als der Polder Altrip erstmals als „Ersatzstandort Polder Hördt“ diskutiert wurde, bewegt das Thema „Polder „die Gemüter in unseren Ortsgemeinden. Seit 1994 wird die Planung einer Hochwasserrückhaltung Altrip/Waldsee/Neuhofen betrieben. Nach 2006, und 2018 werden nun 2023 die Planungsunterlagen zur Errichtung der Hochwasserrückhaltung Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen von der planenden Behörde (SGD Süd) zur Einsicht und Stellungnahme für Jedermann zum dritten Mal ausgelegt.
Seit 1988 beschäftigt die Bürger von Altrip/Waldsee und Neuhofen die „Ersatzstandort Diskussion“. Mit Beginn des Raumordnungsverfahrens 1994 leisten die Betroffenen aktiven Widerstand gegen dieses Projekt der Landesregierung. Der Klageweg der Gemeinde Altrip und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2006 führte über die Instanzen bis zum EuGH und zurück.
Näheres finden Sie in unseren Broschüren BIHN informiert (siehe rechts).
Rechtsangelegenheit Letzter Stand: Das Bundesverwaltungsgericht weist das Klageverfahren zurück an das OVG Koblenz, um die offenen Fragen „des Umweltschutzes und der Fluchtwege Problematik“ erneut zu verhandeln. Die planende Behörde SGD-Süd war damit gezwungen, bestehende Mängel in der Planung des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen zu beseitigen. Trotz der ersten Nachbesserungsarbeiten, die 2018 zu jedermanns Einsicht veröffentlicht wurden, kam es erneut zu ca. 350 Einwendungen. Ein für 2019 geplanter Erörterungstermin fand bis heute nicht statt. Stattdessen wurde nochmal nachgebessert und jetzt nach weiteren 5 Jahren die zweite Nachbesserung ausgelegt.
Offenlegung der zweiten Nachbesserung: Vom 07. August bis zum 15. September 2023 liegen, nun zum dritten Mal, Unterlagen zur Planung des Polders „Waldsee/Altrip/Neuhofen“ in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Rheinauen, zu jedermanns Einsicht aus. Die Dokumente können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de aufgerufen werden.
Einwendungen sind nur bis zum 16. Oktober schriftlich möglich: Die betroffene Öffentlichkeit, also alle BürgerInnen unserer vier Ortsgemeinden, können bis zum 16. Oktober 2023 ihre Einwendungen schriftlich vorbringen. Details finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen von KW 29 ab Seite 3.
Bitte keine geheime Ortssache: Versprochen bei den Kommunalwahlen 2019 – und heute?
Bei den Kommunalwahlen 2019 wurden viele Kandidaten der Parteien, der Ortsbürgermeister VM und der Verbandsbürgermeister PF u.a. mit dem Versprechen gewählt, den Polder A/W/N zu verhindern. Stehen diese Kandidaten heute noch dazu? Hoffentlich ja, wenn nicht, warum nicht? Dass Sachverhalte auch mal nicht öffentlich diskutiert werden ist legitim. Finale Beschlüsse dürfen aber erst nach öffentlicher Diskussion und öffentlicher Abstimmung im Gemeinderat fallen. Das weitere Vorgehen im sehr komplexen Polder Verfahren darf nicht ohne Einbindung der Wähler/ Bürger entschieden werden.
Wir appellieren an alle, die mit dem Versprechen, den Polder zu verhindern gewählt wurden, darauf hinzuwirken, dass in „nicht öffentlichen Sitzungen“ keine finalen Beschlüsse getroffen werden. Wir bitten alle Bürger, auf die von Ihnen gewählten Vertreter entsprechend einzuwirken.
Vorstandschaft der BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz Rheinauen V.i.S.d.P.
Kommentare und Kontakt erbeten unter info@bihn-rheinauen.de