Fluchtweg / Evakuierung mit Polder

Im Falle eines Hochwassers und der damit einhergehenden Flutung des geplanten Polders gibt es für die Altriper Bürger keinen gesicherten Fluchtweg mehr. Die Karte (unten) zeigt die Situation bei geflutetem Polder. Die nicht passierbaren Straßenabschnitte sind blau dargestellt.

  • In Richtung Waldsee wird die K13 durch Qualmwasser mit ca. 20 cm überflutet und ist damit unpassierbar.
  • In Richtung Rheingönheim ist dann die K7 am Rehbach geflutet. Es verbelibt nur der Bermenweg des neuen Rehbachpolders als Einbahnstraße.


Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2015 zum Planfeststellungsverfahren wurde bereits festgestellt: 
„Bei Polderflutung ist die Fahrbahn der K13 nach Waldsee mindestens im Bereich „Auf der Au“ ca.20 cm überflutet“. Eine Benutzung der Straße in Richtung Waldsee ist dann also nicht mehr möglich. Das Gericht stellte fest, dass die K7 nach Rheingönheim deshalb so ausgebaut werden muss, dass sie im Falle einer Polderflutung als einziger Fluchtweg befahrbar bleibt. Das ist bislang nicht passiert.