Streuobstwiese

Unsere Bäume haben Durst!
Hilfe bei der Bewässerung der Streuobstwiese gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freiwillige und Spaziergänger,

unsere Obstbäume auf der gemeindeeigenen Streuobstwiese leiden unter der aktuellen Witterung und brauchen dringend Ihre Unterstützung. Damit die Bäume gut durch die trockenen Phasen kommen und auch in Zukunft Früchte für uns tragen, sind wir auf Ihre Mithilfe bei der Bewässerung angewiesen!

Auf der Streuobstwiese warten gefüllte Wassercontainer und Gießkannen auf SIE.

 

Und so können Sie helfen:

Menge: Bitte geben Sie jedem Baum 4 volle Gießkannen Wasser.

Zeitpunkt: Bitte wässern Sie nur in den Morgen- oder Abendstunden, um die Verdunstung zu minimieren und die Bäume zu schonen.

Häufigkeit:
o Bei normaler Witterung: einmal pro Woche (am Wochenende).
o Bei ausgeprägter Trockenheit oder Hitzewelle: zweimal pro Woche (am Wochenende und am Mittwoch).

Markierung:
Damit wir den Überblick behalten bringen Sie bitte nach dem Gießen das rot-weiße Absperrband am Baum an. So sehen nachfolgende Helfer sofort, welcher Baum bereits versorgt wurde.

Jede Gießkanne voll Wasser ist ein wertvoller Beitrag zum Erhalt unserer Streuobstwiese und damit ein wichtiger Dienst an der Natur und damit der Artenvielfalt in unserer Region.

Die BIHN-Rheinauen und die Gemeinde Altrip danken Ihnen herzlich für Ihre Zeit, Ihre Mühe und Ihre großartige Unterstützung!

Genug gewartet (2)

Genug gewartet unter gleichem Titel hatten wir Mitte Februar über die Untätigkeit der Behörden zum Thema Durchführung einer Evakuierungssimulation berichtet und eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026).

Am 22.03.2026 erhielten wir die Antwort des LfBK.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Katastrophenschutzplanung vor Ort beim Rhein-Pfalz-Kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde läge. Das LfBK nehme nur landesseitige Beratungs- und Begleitaufgaben wahr, sei aber nicht für die örtliche Gefahreneinschätzung und Detailplanung zuständig.

Nach Auskunft des Rhein-Pfalz Kreises sei der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landkreises derzeit in Abschluss. Nach Fertigstellung würde der Plan dem LfBK im gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgelegt.

Fragen bezüglich der Wasserwehr, Deichverteidigung und der Sicherung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen seien wasserrechtlich gesondert einzuordnen und nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit der katastrophenschutzrechtlichen Alarm- und Einsatzplanung. Man habe eine Kopie unseres Schreibens der SGD Süd übersandt.

Am 02.04.2026 antwortete die SGD Süd basierend auf die Fragestellungen aus unserem Brief an die LfBK.

Sie verweist zum ersten Punkt „Aktueller Zustand des Deiches“ als erstes auf den geplanten Polderbau, berichtet aber auch, Zitat:

Die Beurteilung der Standsicherheit des bestehenden, noch nicht ausgebauten Deichabschnittes war trotzdem Gegenstand eines geotechnischen Gutachtens. Darauf aufbauend wurden spezifische Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherung des Abschnittes bei großen Hochwasserereignissen erarbeitet (siehe Antwort zu Ziffer 2). Dazu gehört u. a. auch, dass der nicht mehr ausreichend tragfähige Bermenweg noch in 2026 ertüchtigt werden wird, u. a. um im Ereignisfall die Deichverteidigung darüber sicher zu gewährlelsten. Auch werden gegenwärtig weitere Ansätze geprüft den Hochwasserschutz unabhängig von der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltung auf das vereinbarte Niveau zu heben.

Im Weiteren wird erläutert, dass auch ein ertüchtigter Deichabschnitt überströmt werden oder versagen kann und dass deshalb, Zitat:

Die rechtzeitige Evakuierung, Bereitstellung hochwasserfreier Sammelstellen und Notunterkünfte ist, gemäß § 2 LBKG, originäre Aufgabe der Kommunen. Zur Planung von Evakuierungsmaßnahmen sind die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes … heranzuziehen:

„Für Evakulerungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig (§§ 3 Abs. 1; 4 Abs. 1; 5 Abs. 1 LBKG)“

 

Zum zweiten Punkt „In der Praxis nachgewiesene Mängel“ verdeutlicht die Stellungnahme die dringliche Erfordernis, des Evakuierungsplanes. Zitat:

Aufbauend auf den Erkenntnissen der angesprochenen Übung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Standsicherheitserkenntnisse über den Bestandsbereich wurden durch die SGD Süd detaillierte und spezifische Hinweise für die Deichverteidigung des besagten Abschnitt’s, mit Unterstützung eines Geotechnikers, erstellt und den für deren Durchführung verantwortlichen Gefahrenabwehrkräften übergeben. Dadurch ist sichergestellt. dass die örtlich verantwortliche Wasserwehr die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren effektive Durchführung als Teil der Alarm- und Einsatzplanung vorbereiten kann.

Zum dritten Punkt „Unzureichende Modellierung der Fluchtrouten“ wird nochmal auf die Zuständigkeit des Rhein-Pfalz Kreises eingegegangen aber auch auf den Handlungsbedarf durch die SGD Süd eingegangen. Zitat:

… Die SGD Süd erkennt selbstverständlich an, dass in diesem Rahmen für eine bestmögllche Vorbereitung ein erheblicher wasserwirtschaflicher Beitrag zu leisten ist. …

Zum vierten Punkt „Unsere Aktuellen Forderungen“ schließlich – freuen wir uns über die folgende Aussage, Zitat:

Die vorgetragenen Forderungen werden seitens der SGD Süd ausdrücklich unterstützt. Die Bereitstellung der zur Umsetzung erforderflichen Fachbeiträge wird zugesichert.

Man kann also festhalten, dass übergeordnete Behörden sich sehr wohl des Handlungsbedarfs bewußt sind. Nachdem die Verantwortung zur Evakuierung offensichtlich bei der Kreisverwaltung liegt, haben wir das Gespräch mit Landrat Volker Knörr gesucht. Statt das Gesprächsangebot anzunehmen hat uns folgende E-Mail erreicht. Zitat :

Wir haben erst durch ihre Eingabe von den Schreiben der beiden Landesämter erfahren.
Wir werden uns hierzu nochmals intern und mit den beiden Antworterstellern abstimmen und kommen dann unaufgefordert auf sie zurück.

 

Wir bleiben dran!

Bermenweg für Deichverteidigung ungeeignet

In der letzten Gemeinderatssitzung am 26.03.26 berichtete BM Mansky dass bei der letzten Deichbegehung  erforderliche Maßnahmen am Deich im Bereich Altrip angesprochen wurden. Die wichtigste Maßnahme sei dabei die Erneuerung des Bermenweges, entlang des nicht ertüchtigten Deichabschnitts, zwischen Altrip und Waldsee.

Diese Maßnahme soll ab Anfang August 2026 in Angriff genommen werden.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den 2024 vom Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Bericht über die in 2022 durchgeführte Katastrophenschutzübung GStB Katastrophenschutz 12/2024, Seite 360).

Zitat:

Die (Übungs-)Lage:
Aufgrund besonderer Wetterlage wurden schnell ansteigende Pegel im Bereich Speyer – Mannheim von bis zu 9,40 Meter prognostiziert. Somit drohte eine Überspülung des Deiches im Bereich vor Altrip. Eine Überspülung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Versagen des Schutzbauwerks.

Die Folgen wären: Erstes Eindringen des Wassers in die Ortslage Altrip nach zirka 30 Minuten mit anschließender Überflutung des gesamten Orts innerhalb von 48 Stunden. Dabei entstehen Einstauhöhen von bis zu vier Metern. Das verbleibende Zeitfenster für eine Evakuierung der rund 7.800 Bewohner über die beiden vorhandenen Zufahrtsstraßen beträgt weniger als 12 Stunden. Danach sind auch diese Straßen überflutet. Bei einem länger anstehenden hohen Scheitelwert des Rheins würden auch Ortsteile der Gemeinden Neuhofen, Waldsee und Rheingönheim innerhalb von drei bis vier Tagen überflutet werden.

In dem o.g. Artikel wurde die Übung hinsichtlich der Kommunikation der Behörden positiv bewertet.
Dass beim Versuch der Deicherhöhung mit Sandsäcken Verbesserungspotential besteht (z.B. Sandsacklogistik, Deichstatik, Bermenwegbelastung) ist nur zwischen den Zeilen zu lesen.
Ob und welche Erkenntnisse aus der Evakuierung einer geringen Personenzahl (nur Altenheim) für die Evakuierung aller Einwohner (7800) gewonnen wurden, ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen.

Die BIHN-Rheinauen weist seit Jahren immer wieder auf diese Schwachstelle vor Altrip hin und befürwortet deshalb die Ertüchtigung des Bermenweges als erste Maßnahme um den Deich im Bedarf durch die Wasserwehr verteidigen zu können. Wir fordern aber auch, die vom Gemeinderat beschlossene Evakuierungssimulation endlich durchzuführen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen, gilt es Maßnahmen abzuleiten, um in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster von 12 Stunden, eine Evakuierung der Altriper Bevölkerung sicherzustellen.

Siehe dazu auch unseren Artikel Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation.

Baumschnitt auf der Streuobstwiese

Bei der Baumschnittaktion am 7. Februar wurde auch wieder Fachwissen über den Schnitt von Obstbäumen vermittelt. Dazu hatten wir die Baumwarte Rainer Rausch und Ewald Marschall eingeladen. Beide sind Pomologen (Fachmann für Obstbäume) und zertifizierte Obstbaumwarte des Landes Rheinland-Pfalz. Ewald berichete, dass er ca. 600 Obstbäume im Jahr schneidet.

Eine kleine Kostprobe der Schulung gibt das Video Vorbereitung Baumansprache wieder. Es wurden hauptsächlich die im Herbst bei der Schüleraktion gepflanzten Bäume beschnitten. Ein Eindruck wie viel bei den Bäumen weggeschnitten wurde, gibt nachfolgendes Vorher – Nachher Bild:

Ziel des Baumschnittes ist, in der Mitte den Stamm zu definieren, der von keinem der Seitentriebe = Leitäste überragt wird. 3 bis 5 Leitäste mit etwa 45° Steigung nach oben sollen möglichst alle Richtungen abdecken, damit der Baum später den ganzen Umfang einnimmt. Von diesen Leitästen werden Triebe/Augen, die nach Innen zeigen, entfernt damit der Baum sich nach Außen ausbreitet und Sonnenlicht auch nach Innen kommt. Zu flach abgehende Leitäste werden nach oben gebunden.

 

Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation

Genug gewartet

Seit langer Zeit fordern wir von den zuständigen Behörden für Altrip eine Evakuierungssimulation durchzuführen. Hintergrund ist die Lage des ca. 8000 Einwohner-Ortes in einer Senke, was bei einem Deichbruch aufgrund der Überflutung zu Gefahr für Leib und Leben führen kann. Bei der Deichertüchtigung rund um Altrip in den Jahren 2010-2015 hatte man wegen der möglichen Errichtung eines Polders auf einer Länge von 1400 m auf die Ertüchtigung verzichtet.

Übung „Hochwasser“ 2022

Dieser Abschnitt befindet sich entlang des Bermenweges/Radweges zwischen dem Abzweig „krummer Riedweg“ bis kurz vor dem Clubhaus des Waldseer Segelclubs. Da diese Schwachstelle den Behörden bekannt war, hatte man im Jahr 2022 eine umfangreiche Übung genannt „Hochwasser“ abgehalten. Mit dieser Übung wurde praktisch nachgewiesen, dass weder die Deichverstärkung mit Sandsäcken noch die Evakuierung z. B. des Altenheims in Altrip wie gedacht geleistet werden können bzw. funktionieren.

Als Reaktion auf die Ergebnissse der Übung „Hochwasser“ hat der Gemeinderat Altrip im Mai 2024 beschlossen, von der zuständigen Behörde, dem Rhein Pfalz Kreis, die Durchführung einer zeitgemäßen Evakuierungssimulation zu fordern, damit entsprechnde Maßnahmen getroffen und funktionierende Evakuierungspläne erstellt werden können.

Bisher hat sich NICHTS getan

Die BIHN Rheinauen hat nun beschlossen nicht länger zu warten. Unsere Forderung: Schluss mit den „Schönwetter-Szenarien“!

Wir fordern eine echte, dynamische Simulation (EvaSim/MATSim), die die verkehrstechnische Anbindung des Ortes, Chaos und Stau bei einer Evakuierung und schlechtes Wetter berücksichtigt. Wir weisen die Verantwortlichen klar auf ihre persönliche Haftung hin. Wer Bescheid weiß und nicht handelt, haftet im Ernstfall! Die Katastrophe im Ahrtal sollte ja genug manhnendes Beispiel sein.

Neben den zuständigen örtlichen Behörden (Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis) haben wir eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026). Den Wortlaut des Schreibens veröffentlichen wir hier. Wir erhoffen uns eine kompetente Antwort der Katastrophenschutzbehörde und einen zügige Beauftragung der notwendigen Arbeiten.

 

Obstbaumschneiden unter professioneller Anleitung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Liebe Mitglieder und und solche die es werden wollen,

auch in diesem Jahr möchten wir einerseits Bäume der Altriper Streuobstwiese pflegen und andererseits Ihnen die Möglichkeit geben etwas über das Schneiden von Obstbäumen zu lernen.

Erneut konnten wir die vom Land Rheinland-Pfalz ausgebildeten Baumwarte Rainer Rausch und Ewald Marschall gewinnen und bieten deshalb die Gelegenheit zum Obstbaumschneiden unter professioneller Anleitung.

Termin: Samstag 07.Februar 2026, Treffpunkt ist um 9:30 Uhr am Wertstoffhof/Bauhof in Altrip (Am Waldpark 6).

Wir sorgen in der Pause für eine kleine „Brotzeit“ und werden die Veranstaltungen um ca.14:30 Uhr beenden. Zur Deckung unserer Kosten bitten wir Sie um eine Spende. Interessierte bitten wir, sich über die unten genannten Kontaktdaten anzumelden.

Wir freuen uns auf ihre Teilnahme.

Dieter Neugebauer
für die Vorstandschaft der BIHN-Rheinauen e.V.

KONTAKT: Tel: 06236 30529
mail: info@bihn-rheinauen.de
Internet: www.bihn-rheinauen.de.