Genug gewartet (2)
Genug gewartet unter gleichem Titel hatten wir Mitte Februar über die Untätigkeit der Behörden zum Thema Durchführung einer Evakuierungssimulation berichtet und eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026).
Am 22.03.2026 erhielten wir die Antwort des LfBK.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Katastrophenschutzplanung vor Ort beim Rhein-Pfalz-Kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde läge. Das LfBK nehme nur landesseitige Beratungs- und Begleitaufgaben wahr, sei aber nicht für die örtliche Gefahreneinschätzung und Detailplanung zuständig.
Nach Auskunft des Rhein-Pfalz Kreises sei der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landkreises derzeit in Abschluss. Nach Fertigstellung würde der Plan dem LfBK im gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgelegt.
Fragen bezüglich der Wasserwehr, Deichverteidigung und der Sicherung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen seien wasserrechtlich gesondert einzuordnen und nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit der katastrophenschutzrechtlichen Alarm- und Einsatzplanung. Man habe eine Kopie unseres Schreibens der SGD Süd übersandt.
Am 02.04.2026 antwortete die SGD Süd basierend auf die Fragestellungen aus unserem Brief an die LfBK.
Sie verweist zum ersten Punkt „Aktueller Zustand des Deiches“ als erstes auf den geplanten Polderbau, berichtet aber auch, Zitat:
Die Beurteilung der Standsicherheit des bestehenden, noch nicht ausgebauten Deichabschnittes war trotzdem Gegenstand eines geotechnischen Gutachtens. Darauf aufbauend wurden spezifische Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherung des Abschnittes bei großen Hochwasserereignissen erarbeitet (siehe Antwort zu Ziffer 2). Dazu gehört u. a. auch, dass der nicht mehr ausreichend tragfähige Bermenweg noch in 2026 ertüchtigt werden wird, u. a. um im Ereignisfall die Deichverteidigung darüber sicher zu gewährlelsten. Auch werden gegenwärtig weitere Ansätze geprüft den Hochwasserschutz unabhängig von der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltung auf das vereinbarte Niveau zu heben.
Im Weiteren wird erläutert, dass auch ein ertüchtigter Deichabschnitt überströmt werden oder versagen kann und dass deshalb, Zitat:
Die rechtzeitige Evakuierung, Bereitstellung hochwasserfreier Sammelstellen und Notunterkünfte ist, gemäß § 2 LBKG, originäre Aufgabe der Kommunen. Zur Planung von Evakuierungsmaßnahmen sind die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes … heranzuziehen:
„Für Evakulerungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig (§§ 3 Abs. 1; 4 Abs. 1; 5 Abs. 1 LBKG)“
Zum zweiten Punkt „In der Praxis nachgewiesene Mängel“ verdeutlicht die Stellungnahme die dringliche Erfordernis, des Evakuierungsplanes. Zitat:
Aufbauend auf den Erkenntnissen der angesprochenen Übung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Standsicherheitserkenntnisse über den Bestandsbereich wurden durch die SGD Süd detaillierte und spezifische Hinweise für die Deichverteidigung des besagten Abschnitt’s, mit Unterstützung eines Geotechnikers, erstellt und den für deren Durchführung verantwortlichen Gefahrenabwehrkräften übergeben. Dadurch ist sichergestellt. dass die örtlich verantwortliche Wasserwehr die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren effektive Durchführung als Teil der Alarm- und Einsatzplanung vorbereiten kann.
Zum dritten Punkt „Unzureichende Modellierung der Fluchtrouten“ wird nochmal auf die Zuständigkeit des Rhein-Pfalz Kreises eingegegangen aber auch auf den Handlungsbedarf durch die SGD Süd eingegangen. Zitat:
… Die SGD Süd erkennt selbstverständlich an, dass in diesem Rahmen für eine bestmögllche Vorbereitung ein erheblicher wasserwirtschaflicher Beitrag zu leisten ist. …
Zum vierten Punkt „Unsere Aktuellen Forderungen“ schließlich – freuen wir uns über die folgende Aussage, Zitat:
Die vorgetragenen Forderungen werden seitens der SGD Süd ausdrücklich unterstützt. Die Bereitstellung der zur Umsetzung erforderflichen Fachbeiträge wird zugesichert.
Man kann also festhalten, dass übergeordnete Behörden sich sehr wohl des Handlungsbedarfs bewußt sind. Nachdem die Verantwortung zur Evakuierung offensichtlich bei der Kreisverwaltung liegt, haben wir das Gespräch mit Landrat Volker Knörr gesucht. Statt das Gesprächsangebot anzunehmen hat uns folgende E-Mail erreicht. Zitat :
Wir haben erst durch ihre Eingabe von den Schreiben der beiden Landesämter erfahren.
Wir werden uns hierzu nochmals intern und mit den beiden Antworterstellern abstimmen und kommen dann unaufgefordert auf sie zurück.
Wir bleiben dran!
















