Überflutungssimulation für Altrip

Altrip ist vom Rheinhauptdeich umgeben. Der Ort liegt im Tiefgestade, d. h. bei einem hochwasserbedingten Deichbruch besteht Gefahr, das sowohl die beiden Zufahrtstraßen als auch das Ortsgebiet überflutet werden. Der Deich wurde in den letzten Jahren zum größten Teil ertüchtigt, sprich erhöht und teilweise verbreitert. Es gibt ein Teilstück, (von Höhe Riedhof bis zum Segelclub Waldsee, Länge 1200 m) welches nicht saniert wurde und somit etwa 70 cm niedriger ist. Ein weiterer nicht ertüchtigter Deichabschnitt existiert in Otterstadt (im Bereich des Reffenthal).

Die Hochwasserschutzpartnerschaft als Teil des IBH (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland Pfalz) hat Überflutungssimulationen nach einem Deichbruch einmal im Süden und einmal im Norden von Altrip berechnen lassen. Die bei solchen Ereignissen zu erwartende Übeflutung ist in den beiden Filmen unten dargestellt. Der betrachtete Zeitraum beträgt jeweils 6 Tage nach dem Deichbruch und es wird ein anhaltendes Hochwasser angenommen.

Diese Simulationen sind ohne Berücksichtigung eines möglichen Polders bei Altrip durchgeführt worden. Der Polder würde, bei Flutung, aufgrund der Hochlage gegenüber dem Ort Altrip die Situation durch Druck- und Qualmwasser weiter verschärfen.

Bei einem Deichbruch im Süden, räumlich etwa in Höhe der Abzweigung von der K13 zur Gaststätte Oase wird die K13 (Straße nach Waldsee) sofort und die K7 (Straße nach Rheingönheim) nach ca. 1 Tag unpassierbar. Es dauert etwa 2 Tage bis das Ortsgebiet Altrip überflutet wird.

 


Bei einem Deichbruch im Norden, räumlich etwa in Höhe der Bauschuttdeponie am Rehbach, werden die K7 (Straße nach Ludwigshafen) und der Abzweig nach Rheingönheim sowie Teile der Ortslage Rheingönheim bereits nach 4 Studen überflutet. Die K13 (Straße nach Waldsee) wird ab etwa dem 3. Tag unpassierbar. Es dauert etwa 5 Tage bis zumindest Teile des Ortsgebietes von Altrip überflutet werden.

Die Simulationen zeigen, dass Altrip im Falle eines Deichbruches u. U. keine Fluchtwege hätte. Der Gemeinderat hatte deshalb im Mai 2024 einstimmig beschlossen im Sinne der Daseinsvorsorge für die, von einer Evakuierung bei Extremhochwasser, betroffene Altriper Bevölkerung ein Sachverständigen
Gutachten zur Simulation für den Katastrophenfall (Stuf. 1-5) anzufordern.