Der geplante Polder

Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen

Unter Polder versteht man Land, das an Flüssen zum Hochwasserschutz sowohl gesteuert, als auch ungesteuert überflutet werden kann.

Ungesteuerte Polder sind Flächen, in denen das Wasser ab einer bestimmten Pegelhöhe des Flusses direkt einfließen kann.

Gesteuerte Polder sind durch Deiche geschützte Flächen, die durch Einlässe mit dem Fluss verbunden sind. Diese Einlässe werden dann nur nach Bedarf geöffnet, so dass das Wasser dort einfließen kann.

Situation in Altrip

Altrip liegt in einem Rheinknie, wird also vom Rhein östlich und nördlich umflossen. Westlich von Altrip befindet sich das Naherholungsgebiet „Blaue Adria“.

Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen (rot gekennzeichnete Fläche) liegt im Süden und besteht aus einem ungesteuerten Teil, der durch Deichrückverlegung gewonnen wird, und einem geregelten Teil, der mit der Errichtung neuer Deiche und Einlass- und Auslassbauwerke realisiert werden soll. Er ist als Taschenpolder geplant. Die Deichlinie soll ca. 9 km lang sein, eine Breite von 32-80 m und eine Höhe von 3,2 bis 6,7 m haben.

Kessellage AltripIm Falle einer Flutung wäre Altrip vollständig von Wasser umgeben. Nebestehende Karte zeigt die Kessellage in der Altrip sich im Falle der Flutung befindet. Blau eingefärbt die überfluteten Flächen.

Die vorliegenden Gutachten können nicht zweifelsfrei ausschließen, dass sich die bereits bei den „normalen“ Hochwassersituationen bestehende Druckwassersituation im Ort dadurch deutlich verschärft.

Höhenlagen in Altrip (Tiefgestade) 92 bis 94 m. Bemessungshochwasser 96,4 m und Höhe der Deichlinie (hier nicht gezeigt) 97,2 m

 

 

 

 

 

 

Da Altrip im Tiefgestade liegt (grüne Höhenangaben im Bild links), würde das Wasser im gefluteten Polder teilweise meterhoch über dem Ortsniveau (92-94 m) stehen. Die bestehende Deichlinie hat mit 97,2 m eine Reserve von 0,8 m. Allerdings existiert ein Teilstück (geplanter Einlauf für den Polder) mit geringerer Höhe.

 

 

Fluchtwegsituation: Altrip ist nur über zwei Straßen mit dem Hinterland verbunden. Siehe auch hier Beide Straßen sind nicht wirklich sicher. Laut Aussage der SGD-Süd vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz wird die Straße nach Waldsee überflutet sein und steht als Verkehrs- oder Fluchtweg (Katastrophenfall) nicht zur Verfügung. Es bleibt nur eine Straße für 8.000 Bürger.

Die Gemeinden und Privatpersonen haben im Laufe des Genehmigungsverfahrens diese und eine große Zahl anderer  Bedenken und Einwendungen vorgebracht, die aber im Planfeststellungsbeschluss nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zur Durchsetzung ihrer Begehren blieb daher nur noch der Rechtsweg.