Fluchtweg nicht gesichert

Im Falle eines Hochwassers und der damit einhergehenden Flutung des geplanten Polders gibt es für die Altriper Bürger keinen gesicherten Fluchtweg mehr:

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2015 zum Planfeststellungsverfahren wurde bereits festgestellt: 
„Bei Polderflutung ist die Fahrbahn der K13 nach Waldsee mindestens im Bereich „Auf der Au“ ca.20 cm überflutet“. Eine Benutzung der Straße in Richtung Waldsee ist dann also nicht mehr möglich. 

1. Fluchtwegeproblematik:
Im Falle eines Hochwassers und der damit einhergehenden Flutung des geplanten Polders gibt es für die Altriper Bürger keinen gesicherten Fluchtweg mehr:

IDas Gericht stellte fest, dass die K7 nach Rheingönheim deshalb so ausgebaut werden muss, dass sie im Falle einer Polderflutung als einziger Fluchtweg befahrbar bleibt. Das ist bislang nicht passiert.

Siehe nebenstehendes Bild, blaue Markierung = nicht befahrbare Straßen im Falle von Hochwasser und geflutetem Polder.

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