Genug gewartet (2)

Genug gewartet unter gleichem Titel hatten wir Mitte Februar über die Untätigkeit der Behörden zum Thema Durchführung einer Evakuierungssimulation berichtet und eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026).

Am 22.03.2026 erhielten wir die Antwort des LfBK.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Katastrophenschutzplanung vor Ort beim Rhein-Pfalz-Kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde läge. Das LfBK nehme nur landesseitige Beratungs- und Begleitaufgaben wahr, sei aber nicht für die örtliche Gefahreneinschätzung und Detailplanung zuständig.

Nach Auskunft des Rhein-Pfalz Kreises sei der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landkreises derzeit in Abschluss. Nach Fertigstellung würde der Plan dem LfBK im gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgelegt.

Fragen bezüglich der Wasserwehr, Deichverteidigung und der Sicherung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen seien wasserrechtlich gesondert einzuordnen und nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit der katastrophenschutzrechtlichen Alarm- und Einsatzplanung. Man habe eine Kopie unseres Schreibens der SGD Süd übersandt.

Am 02.04.2026 antwortete die SGD Süd basierend auf die Fragestellungen aus unserem Brief an die LfBK.

Sie verweist zum ersten Punkt „Aktueller Zustand des Deiches“ als erstes auf den geplanten Polderbau, berichtet aber auch, Zitat:

Die Beurteilung der Standsicherheit des bestehenden, noch nicht ausgebauten Deichabschnittes war trotzdem Gegenstand eines geotechnischen Gutachtens. Darauf aufbauend wurden spezifische Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherung des Abschnittes bei großen Hochwasserereignissen erarbeitet (siehe Antwort zu Ziffer 2). Dazu gehört u. a. auch, dass der nicht mehr ausreichend tragfähige Bermenweg noch in 2026 ertüchtigt werden wird, u. a. um im Ereignisfall die Deichverteidigung darüber sicher zu gewährlelsten. Auch werden gegenwärtig weitere Ansätze geprüft den Hochwasserschutz unabhängig von der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltung auf das vereinbarte Niveau zu heben.

Im Weiteren wird erläutert, dass auch ein ertüchtigter Deichabschnitt überströmt werden oder versagen kann und dass deshalb, Zitat:

Die rechtzeitige Evakuierung, Bereitstellung hochwasserfreier Sammelstellen und Notunterkünfte ist, gemäß § 2 LBKG, originäre Aufgabe der Kommunen. Zur Planung von Evakuierungsmaßnahmen sind die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes … heranzuziehen:

„Für Evakulerungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig (§§ 3 Abs. 1; 4 Abs. 1; 5 Abs. 1 LBKG)“

 

Zum zweiten Punkt „In der Praxis nachgewiesene Mängel“ verdeutlicht die Stellungnahme die dringliche Erfordernis, des Evakuierungsplanes. Zitat:

Aufbauend auf den Erkenntnissen der angesprochenen Übung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Standsicherheitserkenntnisse über den Bestandsbereich wurden durch die SGD Süd detaillierte und spezifische Hinweise für die Deichverteidigung des besagten Abschnitt’s, mit Unterstützung eines Geotechnikers, erstellt und den für deren Durchführung verantwortlichen Gefahrenabwehrkräften übergeben. Dadurch ist sichergestellt. dass die örtlich verantwortliche Wasserwehr die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren effektive Durchführung als Teil der Alarm- und Einsatzplanung vorbereiten kann.

Zum dritten Punkt „Unzureichende Modellierung der Fluchtrouten“ wird nochmal auf die Zuständigkeit des Rhein-Pfalz Kreises eingegegangen aber auch auf den Handlungsbedarf durch die SGD Süd eingegangen. Zitat:

… Die SGD Süd erkennt selbstverständlich an, dass in diesem Rahmen für eine bestmögllche Vorbereitung ein erheblicher wasserwirtschaflicher Beitrag zu leisten ist. …

Zum vierten Punkt „Unsere Aktuellen Forderungen“ schließlich – freuen wir uns über die folgende Aussage, Zitat:

Die vorgetragenen Forderungen werden seitens der SGD Süd ausdrücklich unterstützt. Die Bereitstellung der zur Umsetzung erforderflichen Fachbeiträge wird zugesichert.

Man kann also festhalten, dass übergeordnete Behörden sich sehr wohl des Handlungsbedarfs bewußt sind. Nachdem die Verantwortung zur Evakuierung offensichtlich bei der Kreisverwaltung liegt, haben wir das Gespräch mit Landrat Volker Knörr gesucht. Statt das Gesprächsangebot anzunehmen hat uns folgende E-Mail erreicht. Zitat :

Wir haben erst durch ihre Eingabe von den Schreiben der beiden Landesämter erfahren.
Wir werden uns hierzu nochmals intern und mit den beiden Antworterstellern abstimmen und kommen dann unaufgefordert auf sie zurück.

 

Wir bleiben dran!

Bermenweg für Deichverteidigung ungeeignet

In der letzten Gemeinderatssitzung am 26.03.26 berichtete BM Mansky dass bei der letzten Deichbegehung  erforderliche Maßnahmen am Deich im Bereich Altrip angesprochen wurden. Die wichtigste Maßnahme sei dabei die Erneuerung des Bermenweges, entlang des nicht ertüchtigten Deichabschnitts, zwischen Altrip und Waldsee.

Diese Maßnahme soll ab Anfang August 2026 in Angriff genommen werden.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den 2024 vom Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Bericht über die in 2022 durchgeführte Katastrophenschutzübung GStB Katastrophenschutz 12/2024, Seite 360).

Zitat:

Die (Übungs-)Lage:
Aufgrund besonderer Wetterlage wurden schnell ansteigende Pegel im Bereich Speyer – Mannheim von bis zu 9,40 Meter prognostiziert. Somit drohte eine Überspülung des Deiches im Bereich vor Altrip. Eine Überspülung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Versagen des Schutzbauwerks.

Die Folgen wären: Erstes Eindringen des Wassers in die Ortslage Altrip nach zirka 30 Minuten mit anschließender Überflutung des gesamten Orts innerhalb von 48 Stunden. Dabei entstehen Einstauhöhen von bis zu vier Metern. Das verbleibende Zeitfenster für eine Evakuierung der rund 7.800 Bewohner über die beiden vorhandenen Zufahrtsstraßen beträgt weniger als 12 Stunden. Danach sind auch diese Straßen überflutet. Bei einem länger anstehenden hohen Scheitelwert des Rheins würden auch Ortsteile der Gemeinden Neuhofen, Waldsee und Rheingönheim innerhalb von drei bis vier Tagen überflutet werden.

In dem o.g. Artikel wurde die Übung hinsichtlich der Kommunikation der Behörden positiv bewertet.
Dass beim Versuch der Deicherhöhung mit Sandsäcken Verbesserungspotential besteht (z.B. Sandsacklogistik, Deichstatik, Bermenwegbelastung) ist nur zwischen den Zeilen zu lesen.
Ob und welche Erkenntnisse aus der Evakuierung einer geringen Personenzahl (nur Altenheim) für die Evakuierung aller Einwohner (7800) gewonnen wurden, ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen.

Die BIHN-Rheinauen weist seit Jahren immer wieder auf diese Schwachstelle vor Altrip hin und befürwortet deshalb die Ertüchtigung des Bermenweges als erste Maßnahme um den Deich im Bedarf durch die Wasserwehr verteidigen zu können. Wir fordern aber auch, die vom Gemeinderat beschlossene Evakuierungssimulation endlich durchzuführen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen, gilt es Maßnahmen abzuleiten, um in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster von 12 Stunden, eine Evakuierung der Altriper Bevölkerung sicherzustellen.

Siehe dazu auch unseren Artikel Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation.

Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation

Genug gewartet

Seit langer Zeit fordern wir von den zuständigen Behörden für Altrip eine Evakuierungssimulation durchzuführen. Hintergrund ist die Lage des ca. 8000 Einwohner-Ortes in einer Senke, was bei einem Deichbruch aufgrund der Überflutung zu Gefahr für Leib und Leben führen kann. Bei der Deichertüchtigung rund um Altrip in den Jahren 2010-2015 hatte man wegen der möglichen Errichtung eines Polders auf einer Länge von 1400 m auf die Ertüchtigung verzichtet.

Übung „Hochwasser“ 2022

Dieser Abschnitt befindet sich entlang des Bermenweges/Radweges zwischen dem Abzweig „krummer Riedweg“ bis kurz vor dem Clubhaus des Waldseer Segelclubs. Da diese Schwachstelle den Behörden bekannt war, hatte man im Jahr 2022 eine umfangreiche Übung genannt „Hochwasser“ abgehalten. Mit dieser Übung wurde praktisch nachgewiesen, dass weder die Deichverstärkung mit Sandsäcken noch die Evakuierung z. B. des Altenheims in Altrip wie gedacht geleistet werden können bzw. funktionieren.

Als Reaktion auf die Ergebnissse der Übung „Hochwasser“ hat der Gemeinderat Altrip im Mai 2024 beschlossen, von der zuständigen Behörde, dem Rhein Pfalz Kreis, die Durchführung einer zeitgemäßen Evakuierungssimulation zu fordern, damit entsprechnde Maßnahmen getroffen und funktionierende Evakuierungspläne erstellt werden können.

Bisher hat sich NICHTS getan

Die BIHN Rheinauen hat nun beschlossen nicht länger zu warten. Unsere Forderung: Schluss mit den „Schönwetter-Szenarien“!

Wir fordern eine echte, dynamische Simulation (EvaSim/MATSim), die die verkehrstechnische Anbindung des Ortes, Chaos und Stau bei einer Evakuierung und schlechtes Wetter berücksichtigt. Wir weisen die Verantwortlichen klar auf ihre persönliche Haftung hin. Wer Bescheid weiß und nicht handelt, haftet im Ernstfall! Die Katastrophe im Ahrtal sollte ja genug manhnendes Beispiel sein.

Neben den zuständigen örtlichen Behörden (Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis) haben wir eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026). Den Wortlaut des Schreibens veröffentlichen wir hier. Wir erhoffen uns eine kompetente Antwort der Katastrophenschutzbehörde und einen zügige Beauftragung der notwendigen Arbeiten.

 

Bewertung und Protokoll zum Erörterungstermin

 

Die BIHN-Rheinauen begrüßt die Durchführung des zweitägigen Erörterungstermins zum Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen (WAN) durch die SGD Süd. Dieser gab interessierten Bürgern und Institutionen die Möglichkeit ihre Bedenken vorzutragen und sich umfassend über den geplanten Polder zu informieren.

In der Sache können wir dem Polderplan u. a. aus nachfolgenden Gründen weiterhin nicht zustimmen

 
  1. Es wurde nicht schlüssig dargelegt, warum der Polder WAN überhaupt notwendig ist, wenn doch die Vorgaben aus dem Staatsvertrag 1984 bezüglich bereitgestellter Volumina bereits jetzt erfüllt ist und bereits jetzt Hochwasserschutz für ein ca. 120-jähriges Hochwasser bestehen soll.
  2. Es konnte auch nicht erklärt werden welche anderen Standorte in Betracht gezogen worden sind und nach welchen Kriterien Altrip gewählt wurde. Insbesondere möchten wir auf den Polderstandort Hördt verweisen, der zwar gebaut werden soll, aber nur für über 200 jähriges Hochwasser genutzt werden soll.
  3. In Altrip haben wir die Besonderheit, dass der Ort bezüglich des eingestauten Polders in Tieflage liegt und dadurch die bereits bestehende Druckwasserproblematik verstärkt und die Fluchtwege nicht sicher passierbar bleiben. Im Falle eines Deichbruches werden große Teile des Ortes relativ kurzfristig überflutet und die Fluchtwege werden unpassierbar.
  4. Es konnte nicht dargelegt werden, nach welcher Logik die Form des geplanten Polder (Taschenpolder weit ins Hinterland) zustande kam. Es wäre in Standortnähe die Rückverlegung des Rheinhauptdeiches als zusätzlicher ungesteuerter Hochwasserschutz oder die Anlage eines Polders sozusagen entlang des Flusses denkbar.
  5. Zur Passierbarkeit der Fluchtwege im Einstaufall ist sich die Behörde nicht sicher. Deshalb wurden weitere Untersuchungen und Plananpassungen zugesagt. Der Katastrophenfall Dammbruch findet in der Planung (mangels Zuständigkeit) keine Berücksichtigung.
  6. Zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt musste man zugeben, dass dieser eine Gefahr für den derzeitigen Hochwasserschutz in Altrip darstellt. Man beabsichtige aber nicht die Ertüchtigung vorzunehmen. Lediglich geologische Untersuchungen zur Auffindung der bedrohlichsten Schwachstellen wurden in Aussicht gestellt. Im Falle eines Hochwassers möchte man in diesem 1,5 km langen Abschnitt mit mobilen Maßnahmen (sprich Sandsäcken) Sicherheit herstellen. Eine diesbezügliche Katastrophenschutzübung des Rhein-Pfalz Kreises in 2022 bewies, dass notwendigen Mittel (Sandsackfüllanlage, Befahrbarkeit des Bermenweges) und Manpower nicht ausreichend wären.

Vorhabenbestandteile

Das Protokol der SGD Süd fassen wir wie folgt zusammen  

Das von der SGD Süd veröffentlichte Protokoll gibt den Verlauf der Veranstaltung komplett wieder.

Wir möchten festhalten, dass die SGD Süd nach der Bearbeitung der Anträge (siehe weiter unten) den Planfeststellungsbeschluss u. U. erneut ausgelegen muss. Es liegt somit derzeit keine juristisch anfechtbare Entscheidung bezüglich der Planänderungen gegenüber dem Stand von 2006 und 2018 vor.

Während der beiden Tage des Erörterungstermins wurden verschiedene Anträge gestellt, die sofort genehmigt wurden wie:

  • A1: Tonbandmitschnitt der Veranstaltung
  • A3: Bereitstellung der Daten der Natura 2000 Verträglichkeitsstudien
  • A11: Existenzgefährdungsgutachten – Gesprächsangebot

und Anträge über die im weiteren Verfahren entschieden werden soll: 

  • A2: Übermittlung der Stellungsnahmen zum 2018er PFB
  • A4: Durchführung der Grundwassermodellberechnungen nach aktuellem Stand der Technik
  • A5: Neuer Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie
  • A6: Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorliegen des neuen Fachbeitrages
  • A7: Es soll ein Gutachten zur Evakuierung der Menschen aus Altrip erstellt werden
  • A8: Durchführung und Offenlegung einer Klimaverträglichkeitsprüfung
  • A9: Offenlage der Erfassungsergebnisse der in den Unterlagen nicht dargestellter Arten
  • A10: Offenlegung der Datengrundlage für den Vergleich WAN-Hördt unter habitatschutzrechtlichen Gesichtspunkten
  • A12: Prüfung des Erhalts des Radwegs auf dem Rheinhauptdeich nach Rückbau

Aus den Diskussionsbeiträgen heraus gab es noch die folgenden Zusagen seitens der SGD Süd:

  • Z1 und Z2: Zwei Anwohnern wurde zugesagt die Planung in deren Bereich zu überprüfen
  • Z3:   Die K13 wird im Bereich des Campingplatzes so angepasst, dass sie im Einstaufall befahrbar bleibt.
  • Z4: Die K13 so angepasst wird, dass die im Einstaufall ganz trocken bleibt.
  • Z5:  von H. Koch mit der Bürgerinitiative einen Vor Ort Termin an der Rehbachbrücke (Bereich der K7) zu machen
  • Z6: zur Bereitstellung naturschutzfachlicher Daten aus dem Projekt Hördt
  • Z7: Zur Vorlage eines geotechnischen Gutachtens für den nicht ertüchtigten Deichabschnitt

Die SGD Süd hat auf Nachfrage geantwortet, dass die in der Niederschrift weiterhin enthaltenen Zusagen und stattgegebenen Anträge derzeit bearbeitet werden. Man hofft im September erste Ergebnisse sowie verbindliche Informationen zum weiteren Fortgang des Verfahrens übermitteln zu können.  

Für die BIHN-Rheinauen sind die Zusagen

Katastrophenschutzübung 2022, nicht ertüchtigter Deichabschnitt

  • bezüglich der K13, der nach Waldsee führenden Straße, so hergerichtet wird, dass sie im Einstaufall (Flutung des Polders bei Hochwasser) trocken passierbar und damit als Fluchtweg erhalten bleibt
  • die Vorlage des geotechnischen Gutachtens zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt

sehr wichtige Ergebnisse der Veranstaltung. Wir hätten uns gewünscht, dass auch

  • das Gutachten zur Evakuierung der Altriper Bevölkerung also die Evakuierungssimulation zugesagt worden wäre.

Die Veranstaltung hat auch gezeigt, dass die Planung des PFB 2023 nicht alle gerichtlich bestätigten Anforderungen erfüllt und das einzelne Gutachten (Grundwassermodell, Naturschutz) aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Planer gehen bei der K7 (Straße nach Rheingönheim, besonders im Bereich der Rehbachkurve und -brücke) von einer Standfestigkeit (bis zum Bemessungshochwasser) auch bei zweispuriger Nutzung aus. 

Polder: Bürger müssen beteiligt werden

Unterlagen zur Planung liegen nur noch bis 15. September noch aus

Seit 1988 als der Polder Altrip erstmals als „Ersatzstandort Polder Hördt“ diskutiert wurde, bewegt das Thema „Polder „die Gemüter in unseren Ortsgemeinden. Seit 1994 wird die Planung einer Hochwasserrückhaltung Altrip/Waldsee/Neuhofen betrieben. Nach 2006, und 2018 werden nun 2023 die Planungsunterlagen zur Errichtung der Hochwasserrückhaltung Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen von der planenden Behörde (SGD Süd) zur Einsicht und Stellungnahme für Jedermann zum dritten Mal ausgelegt.

Am 11.September wird der Haupt -und Finanzausschuss der Gemeinde Altrip über „Rechtsangelegenheiten “ NICHT ÖFFENTLICH zum Thema Polder beraten.

Seit 1988 beschäftigt die Bürger von Altrip/Waldsee und Neuhofen die „Ersatzstandort Diskussion“. Mit Beginn des Raumordnungsverfahrens 1994 leisten die Betroffenen aktiven Widerstand gegen dieses Projekt der Landesregierung. Der Klageweg der Gemeinde Altrip und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2006 führte über die Instanzen bis zum EuGH und zurück.
Näheres finden Sie in unseren Broschüren BIHN informiert (siehe rechts).

Rechtsangelegenheit Letzter Stand: Das Bundesverwaltungsgericht weist das Klageverfahren zurück an das OVG Koblenz, um die offenen Fragen „des Umweltschutzes und der Fluchtwege Problematik“ erneut zu verhandeln. Die planende Behörde SGD-Süd war damit gezwungen, bestehende Mängel in der Planung des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen zu beseitigen. Trotz der ersten Nachbesserungsarbeiten, die 2018 zu jedermanns Einsicht veröffentlicht wurden, kam es erneut zu ca. 350 Einwendungen. Ein für 2019 geplanter Erörterungstermin fand bis heute nicht statt. Stattdessen wurde nochmal nachgebessert und jetzt nach weiteren 5 Jahren die zweite Nachbesserung ausgelegt.

Offenlegung der zweiten Nachbesserung: Vom 07. August bis zum 15. September 2023 liegen, nun zum dritten Mal, Unterlagen zur Planung des Polders „Waldsee/Altrip/Neuhofen“ in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Rheinauen, zu jedermanns Einsicht aus. Die Dokumente können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de aufgerufen werden.

Einwendungen sind nur bis zum 16. Oktober schriftlich möglich: Die betroffene Öffentlichkeit, also alle BürgerInnen unserer vier Ortsgemeinden, können bis zum 16. Oktober 2023 ihre Einwendungen schriftlich vorbringen. Details finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen von KW 29 ab Seite 3

Bitte keine geheime Ortssache: Versprochen bei den Kommunalwahlen 2019 – und heute?

Bei den Kommunalwahlen 2019 wurden viele Kandidaten der Parteien, der Ortsbürgermeister VM und der Verbandsbürgermeister PF u.a. mit dem Versprechen gewählt, den Polder A/W/N zu verhindern. Stehen diese Kandidaten heute noch dazu? Hoffentlich ja, wenn nicht, warum nicht? Dass Sachverhalte auch mal nicht öffentlich diskutiert werden ist legitim. Finale Beschlüsse dürfen aber erst nach öffentlicher Diskussion und öffentlicher Abstimmung im Gemeinderat fallen. Das weitere Vorgehen im sehr komplexen Polder Verfahren darf nicht ohne Einbindung der Wähler/ Bürger entschieden werden.

Wir appellieren an alle, die mit dem Versprechen, den Polder zu verhindern gewählt wurden, darauf hinzuwirken, dass in „nicht öffentlichen Sitzungen“ keine finalen Beschlüsse getroffen werden. Wir bitten alle Bürger, auf die von Ihnen gewählten Vertreter entsprechend einzuwirken. 

Vorstandschaft der BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz Rheinauen V.i.S.d.P.

Kommentare und Kontakt erbeten unter info@bihn-rheinauen.de