Polder: Bürger müssen beteiligt werden

Unterlagen zur Planung liegen nur noch bis 15. September noch aus

Seit 1988 als der Polder Altrip erstmals als „Ersatzstandort Polder Hördt“ diskutiert wurde, bewegt das Thema „Polder „die Gemüter in unseren Ortsgemeinden. Seit 1994 wird die Planung einer Hochwasserrückhaltung Altrip/Waldsee/Neuhofen betrieben. Nach 2006, und 2018 werden nun 2023 die Planungsunterlagen zur Errichtung der Hochwasserrückhaltung Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen von der planenden Behörde (SGD Süd) zur Einsicht und Stellungnahme für Jedermann zum dritten Mal ausgelegt.

Am 11.September wird der Haupt -und Finanzausschuss der Gemeinde Altrip über „Rechtsangelegenheiten “ NICHT ÖFFENTLICH zum Thema Polder beraten.

Seit 1988 beschäftigt die Bürger von Altrip/Waldsee und Neuhofen die „Ersatzstandort Diskussion“. Mit Beginn des Raumordnungsverfahrens 1994 leisten die Betroffenen aktiven Widerstand gegen dieses Projekt der Landesregierung. Der Klageweg der Gemeinde Altrip und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2006 führte über die Instanzen bis zum EuGH und zurück.
Näheres finden Sie in unseren Broschüren BIHN informiert (siehe rechts).

Rechtsangelegenheit Letzter Stand: Das Bundesverwaltungsgericht weist das Klageverfahren zurück an das OVG Koblenz, um die offenen Fragen „des Umweltschutzes und der Fluchtwege Problematik“ erneut zu verhandeln. Die planende Behörde SGD-Süd war damit gezwungen, bestehende Mängel in der Planung des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen zu beseitigen. Trotz der ersten Nachbesserungsarbeiten, die 2018 zu jedermanns Einsicht veröffentlicht wurden, kam es erneut zu ca. 350 Einwendungen. Ein für 2019 geplanter Erörterungstermin fand bis heute nicht statt. Stattdessen wurde nochmal nachgebessert und jetzt nach weiteren 5 Jahren die zweite Nachbesserung ausgelegt.

Offenlegung der zweiten Nachbesserung: Vom 07. August bis zum 15. September 2023 liegen, nun zum dritten Mal, Unterlagen zur Planung des Polders „Waldsee/Altrip/Neuhofen“ in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Rheinauen, zu jedermanns Einsicht aus. Die Dokumente können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de aufgerufen werden.

Einwendungen sind nur bis zum 16. Oktober schriftlich möglich: Die betroffene Öffentlichkeit, also alle BürgerInnen unserer vier Ortsgemeinden, können bis zum 16. Oktober 2023 ihre Einwendungen schriftlich vorbringen. Details finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen von KW 29 ab Seite 3

Bitte keine geheime Ortssache: Versprochen bei den Kommunalwahlen 2019 – und heute?

Bei den Kommunalwahlen 2019 wurden viele Kandidaten der Parteien, der Ortsbürgermeister VM und der Verbandsbürgermeister PF u.a. mit dem Versprechen gewählt, den Polder A/W/N zu verhindern. Stehen diese Kandidaten heute noch dazu? Hoffentlich ja, wenn nicht, warum nicht? Dass Sachverhalte auch mal nicht öffentlich diskutiert werden ist legitim. Finale Beschlüsse dürfen aber erst nach öffentlicher Diskussion und öffentlicher Abstimmung im Gemeinderat fallen. Das weitere Vorgehen im sehr komplexen Polder Verfahren darf nicht ohne Einbindung der Wähler/ Bürger entschieden werden.

Wir appellieren an alle, die mit dem Versprechen, den Polder zu verhindern gewählt wurden, darauf hinzuwirken, dass in „nicht öffentlichen Sitzungen“ keine finalen Beschlüsse getroffen werden. Wir bitten alle Bürger, auf die von Ihnen gewählten Vertreter entsprechend einzuwirken. 

Vorstandschaft der BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz Rheinauen V.i.S.d.P.

Kommentare und Kontakt erbeten unter info@bihn-rheinauen.de

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