Genug gewartet (2)

Genug gewartet unter gleichem Titel hatten wir Mitte Februar über die Untätigkeit der Behörden zum Thema Durchführung einer Evakuierungssimulation berichtet und eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026).

Am 22.03.2026 erhielten wir die Antwort des LfBK.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Katastrophenschutzplanung vor Ort beim Rhein-Pfalz-Kreis als unterer Katastrophenschutzbehörde läge. Das LfBK nehme nur landesseitige Beratungs- und Begleitaufgaben wahr, sei aber nicht für die örtliche Gefahreneinschätzung und Detailplanung zuständig.

Nach Auskunft des Rhein-Pfalz Kreises sei der Alarm- und Einsatzplan Hochwasser des Landkreises derzeit in Abschluss. Nach Fertigstellung würde der Plan dem LfBK im gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgelegt.

Fragen bezüglich der Wasserwehr, Deichverteidigung und der Sicherung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen seien wasserrechtlich gesondert einzuordnen und nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit der katastrophenschutzrechtlichen Alarm- und Einsatzplanung. Man habe eine Kopie unseres Schreibens der SGD Süd übersandt.

Am 02.04.2026 antwortete die SGD Süd basierend auf die Fragestellungen aus unserem Brief an die LfBK.

Sie verweist zum ersten Punkt „Aktueller Zustand des Deiches“ als erstes auf den geplanten Polderbau, berichtet aber auch, Zitat:

Die Beurteilung der Standsicherheit des bestehenden, noch nicht ausgebauten Deichabschnittes war trotzdem Gegenstand eines geotechnischen Gutachtens. Darauf aufbauend wurden spezifische Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherung des Abschnittes bei großen Hochwasserereignissen erarbeitet (siehe Antwort zu Ziffer 2). Dazu gehört u. a. auch, dass der nicht mehr ausreichend tragfähige Bermenweg noch in 2026 ertüchtigt werden wird, u. a. um im Ereignisfall die Deichverteidigung darüber sicher zu gewährlelsten. Auch werden gegenwärtig weitere Ansätze geprüft den Hochwasserschutz unabhängig von der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltung auf das vereinbarte Niveau zu heben.

Im Weiteren wird erläutert, dass auch ein ertüchtigter Deichabschnitt überströmt werden oder versagen kann und dass deshalb, Zitat:

Die rechtzeitige Evakuierung, Bereitstellung hochwasserfreier Sammelstellen und Notunterkünfte ist, gemäß § 2 LBKG, originäre Aufgabe der Kommunen. Zur Planung von Evakuierungsmaßnahmen sind die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes … heranzuziehen:

„Für Evakulerungsplanungen sind grundsätzlich die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise zuständig (§§ 3 Abs. 1; 4 Abs. 1; 5 Abs. 1 LBKG)“

 

Zum zweiten Punkt „In der Praxis nachgewiesene Mängel“ verdeutlicht die Stellungnahme die dringliche Erfordernis, des Evakuierungsplanes. Zitat:

Aufbauend auf den Erkenntnissen der angesprochenen Übung sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Standsicherheitserkenntnisse über den Bestandsbereich wurden durch die SGD Süd detaillierte und spezifische Hinweise für die Deichverteidigung des besagten Abschnitt’s, mit Unterstützung eines Geotechnikers, erstellt und den für deren Durchführung verantwortlichen Gefahrenabwehrkräften übergeben. Dadurch ist sichergestellt. dass die örtlich verantwortliche Wasserwehr die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und deren effektive Durchführung als Teil der Alarm- und Einsatzplanung vorbereiten kann.

Zum dritten Punkt „Unzureichende Modellierung der Fluchtrouten“ wird nochmal auf die Zuständigkeit des Rhein-Pfalz Kreises eingegegangen aber auch auf den Handlungsbedarf durch die SGD Süd eingegangen. Zitat:

… Die SGD Süd erkennt selbstverständlich an, dass in diesem Rahmen für eine bestmögllche Vorbereitung ein erheblicher wasserwirtschaflicher Beitrag zu leisten ist. …

Zum vierten Punkt „Unsere Aktuellen Forderungen“ schließlich – freuen wir uns über die folgende Aussage, Zitat:

Die vorgetragenen Forderungen werden seitens der SGD Süd ausdrücklich unterstützt. Die Bereitstellung der zur Umsetzung erforderflichen Fachbeiträge wird zugesichert.

Man kann also festhalten, dass übergeordnete Behörden sich sehr wohl des Handlungsbedarfs bewußt sind. Nachdem die Verantwortung zur Evakuierung offensichtlich bei der Kreisverwaltung liegt, haben wir das Gespräch mit Landrat Volker Knörr gesucht. Statt das Gesprächsangebot anzunehmen hat uns folgende E-Mail erreicht. Zitat :

Wir haben erst durch ihre Eingabe von den Schreiben der beiden Landesämter erfahren.
Wir werden uns hierzu nochmals intern und mit den beiden Antworterstellern abstimmen und kommen dann unaufgefordert auf sie zurück.

 

Wir bleiben dran!

Untätigkeit der Behörden bei der Evakuierungssimulation

Genug gewartet

Seit langer Zeit fordern wir von den zuständigen Behörden für Altrip eine Evakuierungssimulation durchzuführen. Hintergrund ist die Lage des ca. 8000 Einwohner-Ortes in einer Senke, was bei einem Deichbruch aufgrund der Überflutung zu Gefahr für Leib und Leben führen kann. Bei der Deichertüchtigung rund um Altrip in den Jahren 2010-2015 hatte man wegen der möglichen Errichtung eines Polders auf einer Länge von 1400 m auf die Ertüchtigung verzichtet.

Übung „Hochwasser“ 2022

Dieser Abschnitt befindet sich entlang des Bermenweges/Radweges zwischen dem Abzweig „krummer Riedweg“ bis kurz vor dem Clubhaus des Waldseer Segelclubs. Da diese Schwachstelle den Behörden bekannt war, hatte man im Jahr 2022 eine umfangreiche Übung genannt „Hochwasser“ abgehalten. Mit dieser Übung wurde praktisch nachgewiesen, dass weder die Deichverstärkung mit Sandsäcken noch die Evakuierung z. B. des Altenheims in Altrip wie gedacht geleistet werden können bzw. funktionieren.

Als Reaktion auf die Ergebnissse der Übung „Hochwasser“ hat der Gemeinderat Altrip im Mai 2024 beschlossen, von der zuständigen Behörde, dem Rhein Pfalz Kreis, die Durchführung einer zeitgemäßen Evakuierungssimulation zu fordern, damit entsprechnde Maßnahmen getroffen und funktionierende Evakuierungspläne erstellt werden können.

Bisher hat sich NICHTS getan

Die BIHN Rheinauen hat nun beschlossen nicht länger zu warten. Unsere Forderung: Schluss mit den „Schönwetter-Szenarien“!

Wir fordern eine echte, dynamische Simulation (EvaSim/MATSim), die die verkehrstechnische Anbindung des Ortes, Chaos und Stau bei einer Evakuierung und schlechtes Wetter berücksichtigt. Wir weisen die Verantwortlichen klar auf ihre persönliche Haftung hin. Wer Bescheid weiß und nicht handelt, haftet im Ernstfall! Die Katastrophe im Ahrtal sollte ja genug manhnendes Beispiel sein.

Neben den zuständigen örtlichen Behörden (Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis) haben wir eine offizielle Gefahrenanzeige an den Präsidenten des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz (LfBK) geschickt (Brief_an_LfBK_Koblenz_Gefahrenanzeige_Altrip_09.Feb.2026). Den Wortlaut des Schreibens veröffentlichen wir hier. Wir erhoffen uns eine kompetente Antwort der Katastrophenschutzbehörde und einen zügige Beauftragung der notwendigen Arbeiten.

 

Schüler pflanzen 8 neue Bäume auf der Streuobstwiese

Die Berufsbildende Schule Wirtschaft 2 in Ludwigshafen hatte Schüler aus befreundeten Schulen aus den Niederlanden und Spanien zu einem Nachhaltigkeitstag eingeladen. Die Schüler im Alter von 15-17 Jahren absovieren im Rhein Neckar Raum an drei Tagen verschiedene Projekte zu Nachhaltigkeitsthemen wie Energieeinsparung, CO2– Vermeidung aber auch Naturschutz und Biodiversität.

Nach der Anfrage zu einem Projekt bei unserer Bürgerinitiative, hatten wir die Idee die Jugendlichen fehlende oder eingegange Bäume auf der gemeindeeigenen Streuobstwiese pflanzen zu lassen. Die Gemeinde Altrip war sofort dabei und unterstütze die Aktion mit dem Kauf der Bäume und der Bereitstellung von Ausrüstung durch den Bauhof. Wir haben eine schriftliche Anleitung zum Pflanzen von Bäumen erstellt, die mit den Schülern vor dem Gang zur Streuobstwiese kurz durchgegangen wurde. Zuvor hatte Bürgermeister Mansky die Gruppe begrüßt und in Altrip willkommen geheißen.

Von der BIHN fanden sich einige Mitglieder zur Betreuung der Schüler bei den anstehenden Tätigkeiten. Diese hatten einen Schnellkurs zum Pflanzen von Bäumen gemacht und für Getränke und Snacks in Form von Apfelchips gesorgt. Herausfordernd war neben den sprachlichen Barrieren (dazu hatten wir Übersetzungshilfen erstellt) auch die Tatsache, dass viele der Jugendlichen zum erstenmal eine solche Tätigkeit durchführen sollten.

Unterstützt wurden wir von Rainer Rausch, (links im Bild), der ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Baumpflege ist und der auch für die Rheinpfalz Artikel im Bereich Natur schreibt. Er hatte die Bäume, die schließlich gepflanzt wurden, zuvor in der Baumschule ausgesucht.

Auf der Streuobstwiese gingen die Schüler dann anfangs skeptisch aber mit zunehmender Bergeisterung zu Werk. Innerhalb von ca. 3 Stunden waren die 8 Bäume gepflanzt. Es wurden auch Holzschilder mit Informationen zu den beteiligten Schulen angebracht, auf denen die Jugendlichen Ihre Namen schreiben konnten.

Aufruf an die Bürger: Nach dieser Aktion gilt es die Streubobstwiese weiter ganzjährig zu umsorgen, denn insbesondere längere Trockenperioden im Sommer setzen besonders den jungen Bäumen zu. Da werden Helfer gebraucht, die bei Gießaktionen mitmachen.