Bewertung und Protokoll zum Erörterungstermin

 

Die BIHN-Rheinauen begrüßt die Durchführung des zweitägigen Erörterungstermins zum Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen (WAN) durch die SGD Süd. Dieser gab interessierten Bürgern und Institutionen die Möglichkeit ihre Bedenken vorzutragen und sich umfassend über den geplanten Polder zu informieren.

In der Sache können wir dem Polderplan u. a. aus nachfolgenden Gründen weiterhin nicht zustimmen

 
  1. Es wurde nicht schlüssig dargelegt, warum der Polder WAN überhaupt notwendig ist, wenn doch die Vorgaben aus dem Staatsvertrag 1984 bezüglich bereitgestellter Volumina bereits jetzt erfüllt ist und bereits jetzt Hochwasserschutz für ein ca. 120-jähriges Hochwasser bestehen soll.
  2. Es konnte auch nicht erklärt werden welche anderen Standorte in Betracht gezogen worden sind und nach welchen Kriterien Altrip gewählt wurde. Insbesondere möchten wir auf den Polderstandort Hördt verweisen, der zwar gebaut werden soll, aber nur für über 200 jähriges Hochwasser genutzt werden soll.
  3. In Altrip haben wir die Besonderheit, dass der Ort bezüglich des eingestauten Polders in Tieflage liegt und dadurch die bereits bestehende Druckwasserproblematik verstärkt und die Fluchtwege nicht sicher passierbar bleiben. Im Falle eines Deichbruches werden große Teile des Ortes relativ kurzfristig überflutet und die Fluchtwege werden unpassierbar.
  4. Es konnte nicht dargelegt werden, nach welcher Logik die Form des geplanten Polder (Taschenpolder weit ins Hinterland) zustande kam. Es wäre in Standortnähe die Rückverlegung des Rheinhauptdeiches als zusätzlicher ungesteuerter Hochwasserschutz oder die Anlage eines Polders sozusagen entlang des Flusses denkbar.
  5. Zur Passierbarkeit der Fluchtwege im Einstaufall ist sich die Behörde nicht sicher. Deshalb wurden weitere Untersuchungen und Plananpassungen zugesagt. Der Katastrophenfall Dammbruch findet in der Planung (mangels Zuständigkeit) keine Berücksichtigung.
  6. Zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt musste man zugeben, dass dieser eine Gefahr für den derzeitigen Hochwasserschutz in Altrip darstellt. Man beabsichtige aber nicht die Ertüchtigung vorzunehmen. Lediglich geologische Untersuchungen zur Auffindung der bedrohlichsten Schwachstellen wurden in Aussicht gestellt. Im Falle eines Hochwassers möchte man in diesem 1,5 km langen Abschnitt mit mobilen Maßnahmen (sprich Sandsäcken) Sicherheit herstellen. Eine diesbezügliche Katastrophenschutzübung des Rhein-Pfalz Kreises in 2022 bewies, dass notwendigen Mittel (Sandsackfüllanlage, Befahrbarkeit des Bermenweges) und Manpower nicht ausreichend wären.

Vorhabenbestandteile

Das Protokol der SGD Süd fassen wir wie folgt zusammen  

Das von der SGD Süd veröffentlichte Protokoll gibt den Verlauf der Veranstaltung komplett wieder.

Wir möchten festhalten, dass die SGD Süd nach der Bearbeitung der Anträge (siehe weiter unten) den Planfeststellungsbeschluss u. U. erneut ausgelegen muss. Es liegt somit derzeit keine juristisch anfechtbare Entscheidung bezüglich der Planänderungen gegenüber dem Stand von 2006 und 2018 vor.

Während der beiden Tage des Erörterungstermins wurden verschiedene Anträge gestellt, die sofort genehmigt wurden wie:

  • A1: Tonbandmitschnitt der Veranstaltung
  • A3: Bereitstellung der Daten der Natura 2000 Verträglichkeitsstudien
  • A11: Existenzgefährdungsgutachten – Gesprächsangebot

und Anträge über die im weiteren Verfahren entschieden werden soll: 

  • A2: Übermittlung der Stellungsnahmen zum 2018er PFB
  • A4: Durchführung der Grundwassermodellberechnungen nach aktuellem Stand der Technik
  • A5: Neuer Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie
  • A6: Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorliegen des neuen Fachbeitrages
  • A7: Es soll ein Gutachten zur Evakuierung der Menschen aus Altrip erstellt werden
  • A8: Durchführung und Offenlegung einer Klimaverträglichkeitsprüfung
  • A9: Offenlage der Erfassungsergebnisse der in den Unterlagen nicht dargestellter Arten
  • A10: Offenlegung der Datengrundlage für den Vergleich WAN-Hördt unter habitatschutzrechtlichen Gesichtspunkten
  • A12: Prüfung des Erhalts des Radwegs auf dem Rheinhauptdeich nach Rückbau

Aus den Diskussionsbeiträgen heraus gab es noch die folgenden Zusagen seitens der SGD Süd:

  • Z1 und Z2: Zwei Anwohnern wurde zugesagt die Planung in deren Bereich zu überprüfen
  • Z3:   Die K13 wird im Bereich des Campingplatzes so angepasst, dass sie im Einstaufall befahrbar bleibt.
  • Z4: Die K13 so angepasst wird, dass die im Einstaufall ganz trocken bleibt.
  • Z5:  von H. Koch mit der Bürgerinitiative einen Vor Ort Termin an der Rehbachbrücke (Bereich der K7) zu machen
  • Z6: zur Bereitstellung naturschutzfachlicher Daten aus dem Projekt Hördt
  • Z7: Zur Vorlage eines geotechnischen Gutachtens für den nicht ertüchtigten Deichabschnitt

Die SGD Süd hat auf Nachfrage geantwortet, dass die in der Niederschrift weiterhin enthaltenen Zusagen und stattgegebenen Anträge derzeit bearbeitet werden. Man hofft im September erste Ergebnisse sowie verbindliche Informationen zum weiteren Fortgang des Verfahrens übermitteln zu können.  

Für die BIHN-Rheinauen sind die Zusagen

Katastrophenschutzübung 2022, nicht ertüchtigter Deichabschnitt

  • bezüglich der K13, der nach Waldsee führenden Straße, so hergerichtet wird, dass sie im Einstaufall (Flutung des Polders bei Hochwasser) trocken passierbar und damit als Fluchtweg erhalten bleibt
  • die Vorlage des geotechnischen Gutachtens zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt

sehr wichtige Ergebnisse der Veranstaltung. Wir hätten uns gewünscht, dass auch

  • das Gutachten zur Evakuierung der Altriper Bevölkerung also die Evakuierungssimulation zugesagt worden wäre.

Die Veranstaltung hat auch gezeigt, dass die Planung des PFB 2023 nicht alle gerichtlich bestätigten Anforderungen erfüllt und das einzelne Gutachten (Grundwassermodell, Naturschutz) aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Planer gehen bei der K7 (Straße nach Rheingönheim, besonders im Bereich der Rehbachkurve und -brücke) von einer Standfestigkeit (bis zum Bemessungshochwasser) auch bei zweispuriger Nutzung aus. 

Polder: Bürger müssen beteiligt werden

Unterlagen zur Planung liegen nur noch bis 15. September noch aus

Seit 1988 als der Polder Altrip erstmals als „Ersatzstandort Polder Hördt“ diskutiert wurde, bewegt das Thema „Polder „die Gemüter in unseren Ortsgemeinden. Seit 1994 wird die Planung einer Hochwasserrückhaltung Altrip/Waldsee/Neuhofen betrieben. Nach 2006, und 2018 werden nun 2023 die Planungsunterlagen zur Errichtung der Hochwasserrückhaltung Polder Altrip/Waldsee/Neuhofen von der planenden Behörde (SGD Süd) zur Einsicht und Stellungnahme für Jedermann zum dritten Mal ausgelegt.

Am 11.September wird der Haupt -und Finanzausschuss der Gemeinde Altrip über „Rechtsangelegenheiten “ NICHT ÖFFENTLICH zum Thema Polder beraten.

Seit 1988 beschäftigt die Bürger von Altrip/Waldsee und Neuhofen die „Ersatzstandort Diskussion“. Mit Beginn des Raumordnungsverfahrens 1994 leisten die Betroffenen aktiven Widerstand gegen dieses Projekt der Landesregierung. Der Klageweg der Gemeinde Altrip und einzelner Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2006 führte über die Instanzen bis zum EuGH und zurück.
Näheres finden Sie in unseren Broschüren BIHN informiert (siehe rechts).

Rechtsangelegenheit Letzter Stand: Das Bundesverwaltungsgericht weist das Klageverfahren zurück an das OVG Koblenz, um die offenen Fragen „des Umweltschutzes und der Fluchtwege Problematik“ erneut zu verhandeln. Die planende Behörde SGD-Süd war damit gezwungen, bestehende Mängel in der Planung des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen zu beseitigen. Trotz der ersten Nachbesserungsarbeiten, die 2018 zu jedermanns Einsicht veröffentlicht wurden, kam es erneut zu ca. 350 Einwendungen. Ein für 2019 geplanter Erörterungstermin fand bis heute nicht statt. Stattdessen wurde nochmal nachgebessert und jetzt nach weiteren 5 Jahren die zweite Nachbesserung ausgelegt.

Offenlegung der zweiten Nachbesserung: Vom 07. August bis zum 15. September 2023 liegen, nun zum dritten Mal, Unterlagen zur Planung des Polders „Waldsee/Altrip/Neuhofen“ in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Rheinauen, zu jedermanns Einsicht aus. Die Dokumente können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de aufgerufen werden.

Einwendungen sind nur bis zum 16. Oktober schriftlich möglich: Die betroffene Öffentlichkeit, also alle BürgerInnen unserer vier Ortsgemeinden, können bis zum 16. Oktober 2023 ihre Einwendungen schriftlich vorbringen. Details finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen von KW 29 ab Seite 3

Bitte keine geheime Ortssache: Versprochen bei den Kommunalwahlen 2019 – und heute?

Bei den Kommunalwahlen 2019 wurden viele Kandidaten der Parteien, der Ortsbürgermeister VM und der Verbandsbürgermeister PF u.a. mit dem Versprechen gewählt, den Polder A/W/N zu verhindern. Stehen diese Kandidaten heute noch dazu? Hoffentlich ja, wenn nicht, warum nicht? Dass Sachverhalte auch mal nicht öffentlich diskutiert werden ist legitim. Finale Beschlüsse dürfen aber erst nach öffentlicher Diskussion und öffentlicher Abstimmung im Gemeinderat fallen. Das weitere Vorgehen im sehr komplexen Polder Verfahren darf nicht ohne Einbindung der Wähler/ Bürger entschieden werden.

Wir appellieren an alle, die mit dem Versprechen, den Polder zu verhindern gewählt wurden, darauf hinzuwirken, dass in „nicht öffentlichen Sitzungen“ keine finalen Beschlüsse getroffen werden. Wir bitten alle Bürger, auf die von Ihnen gewählten Vertreter entsprechend einzuwirken. 

Vorstandschaft der BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz Rheinauen V.i.S.d.P.

Kommentare und Kontakt erbeten unter info@bihn-rheinauen.de