Bewertung und Protokoll zum Erörterungstermin

 

Die BIHN-Rheinauen begrüßt die Durchführung des zweitägigen Erörterungstermins zum Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen (WAN) durch die SGD Süd. Dieser gab interessierten Bürgern und Institutionen die Möglichkeit ihre Bedenken vorzutragen und sich umfassend über den geplanten Polder zu informieren.

In der Sache können wir dem Polderplan u. a. aus nachfolgenden Gründen weiterhin nicht zustimmen

 
  1. Es wurde nicht schlüssig dargelegt, warum der Polder WAN überhaupt notwendig ist, wenn doch die Vorgaben aus dem Staatsvertrag 1984 bezüglich bereitgestellter Volumina bereits jetzt erfüllt ist und bereits jetzt Hochwasserschutz für ein ca. 120-jähriges Hochwasser bestehen soll.
  2. Es konnte auch nicht erklärt werden welche anderen Standorte in Betracht gezogen worden sind und nach welchen Kriterien Altrip gewählt wurde. Insbesondere möchten wir auf den Polderstandort Hördt verweisen, der zwar gebaut werden soll, aber nur für über 200 jähriges Hochwasser genutzt werden soll.
  3. In Altrip haben wir die Besonderheit, dass der Ort bezüglich des eingestauten Polders in Tieflage liegt und dadurch die bereits bestehende Druckwasserproblematik verstärkt und die Fluchtwege nicht sicher passierbar bleiben. Im Falle eines Deichbruches werden große Teile des Ortes relativ kurzfristig überflutet und die Fluchtwege werden unpassierbar.
  4. Es konnte nicht dargelegt werden, nach welcher Logik die Form des geplanten Polder (Taschenpolder weit ins Hinterland) zustande kam. Es wäre in Standortnähe die Rückverlegung des Rheinhauptdeiches als zusätzlicher ungesteuerter Hochwasserschutz oder die Anlage eines Polders sozusagen entlang des Flusses denkbar.
  5. Zur Passierbarkeit der Fluchtwege im Einstaufall ist sich die Behörde nicht sicher. Deshalb wurden weitere Untersuchungen und Plananpassungen zugesagt. Der Katastrophenfall Dammbruch findet in der Planung (mangels Zuständigkeit) keine Berücksichtigung.
  6. Zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt musste man zugeben, dass dieser eine Gefahr für den derzeitigen Hochwasserschutz in Altrip darstellt. Man beabsichtige aber nicht die Ertüchtigung vorzunehmen. Lediglich geologische Untersuchungen zur Auffindung der bedrohlichsten Schwachstellen wurden in Aussicht gestellt. Im Falle eines Hochwassers möchte man in diesem 1,5 km langen Abschnitt mit mobilen Maßnahmen (sprich Sandsäcken) Sicherheit herstellen. Eine diesbezügliche Katastrophenschutzübung des Rhein-Pfalz Kreises in 2022 bewies, dass notwendigen Mittel (Sandsackfüllanlage, Befahrbarkeit des Bermenweges) und Manpower nicht ausreichend wären.

Vorhabenbestandteile

Das Protokol der SGD Süd fassen wir wie folgt zusammen  

Das von der SGD Süd veröffentlichte Protokoll gibt den Verlauf der Veranstaltung komplett wieder.

Wir möchten festhalten, dass die SGD Süd nach der Bearbeitung der Anträge (siehe weiter unten) den Planfeststellungsbeschluss u. U. erneut ausgelegen muss. Es liegt somit derzeit keine juristisch anfechtbare Entscheidung bezüglich der Planänderungen gegenüber dem Stand von 2006 und 2018 vor.

Während der beiden Tage des Erörterungstermins wurden verschiedene Anträge gestellt, die sofort genehmigt wurden wie:

  • A1: Tonbandmitschnitt der Veranstaltung
  • A3: Bereitstellung der Daten der Natura 2000 Verträglichkeitsstudien
  • A11: Existenzgefährdungsgutachten – Gesprächsangebot

und Anträge über die im weiteren Verfahren entschieden werden soll: 

  • A2: Übermittlung der Stellungsnahmen zum 2018er PFB
  • A4: Durchführung der Grundwassermodellberechnungen nach aktuellem Stand der Technik
  • A5: Neuer Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie
  • A6: Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorliegen des neuen Fachbeitrages
  • A7: Es soll ein Gutachten zur Evakuierung der Menschen aus Altrip erstellt werden
  • A8: Durchführung und Offenlegung einer Klimaverträglichkeitsprüfung
  • A9: Offenlage der Erfassungsergebnisse der in den Unterlagen nicht dargestellter Arten
  • A10: Offenlegung der Datengrundlage für den Vergleich WAN-Hördt unter habitatschutzrechtlichen Gesichtspunkten
  • A12: Prüfung des Erhalts des Radwegs auf dem Rheinhauptdeich nach Rückbau

Aus den Diskussionsbeiträgen heraus gab es noch die folgenden Zusagen seitens der SGD Süd:

  • Z1 und Z2: Zwei Anwohnern wurde zugesagt die Planung in deren Bereich zu überprüfen
  • Z3:   Die K13 wird im Bereich des Campingplatzes so angepasst, dass sie im Einstaufall befahrbar bleibt.
  • Z4: Die K13 so angepasst wird, dass die im Einstaufall ganz trocken bleibt.
  • Z5:  von H. Koch mit der Bürgerinitiative einen Vor Ort Termin an der Rehbachbrücke (Bereich der K7) zu machen
  • Z6: zur Bereitstellung naturschutzfachlicher Daten aus dem Projekt Hördt
  • Z7: Zur Vorlage eines geotechnischen Gutachtens für den nicht ertüchtigten Deichabschnitt

Die SGD Süd hat auf Nachfrage geantwortet, dass die in der Niederschrift weiterhin enthaltenen Zusagen und stattgegebenen Anträge derzeit bearbeitet werden. Man hofft im September erste Ergebnisse sowie verbindliche Informationen zum weiteren Fortgang des Verfahrens übermitteln zu können.  

Für die BIHN-Rheinauen sind die Zusagen

Katastrophenschutzübung 2022, nicht ertüchtigter Deichabschnitt

  • bezüglich der K13, der nach Waldsee führenden Straße, so hergerichtet wird, dass sie im Einstaufall (Flutung des Polders bei Hochwasser) trocken passierbar und damit als Fluchtweg erhalten bleibt
  • die Vorlage des geotechnischen Gutachtens zum nicht ertüchtigten Deichabschnitt

sehr wichtige Ergebnisse der Veranstaltung. Wir hätten uns gewünscht, dass auch

  • das Gutachten zur Evakuierung der Altriper Bevölkerung also die Evakuierungssimulation zugesagt worden wäre.

Die Veranstaltung hat auch gezeigt, dass die Planung des PFB 2023 nicht alle gerichtlich bestätigten Anforderungen erfüllt und das einzelne Gutachten (Grundwassermodell, Naturschutz) aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Planer gehen bei der K7 (Straße nach Rheingönheim, besonders im Bereich der Rehbachkurve und -brücke) von einer Standfestigkeit (bis zum Bemessungshochwasser) auch bei zweispuriger Nutzung aus. 

Protokoll zum Erörterungstermin zum Polder veröffentlicht

Am 10. Juli hat die SGD Süd das „Ergebnisprotokoll“  zum Erörterungstermin (November 2024) veröffentlicht.

Auf 50 Seiten und insgesamt 40 Folien werden die zwei Tage der öffentlich im Reginozentrum durchgeführten Veranstaltung zusammengefasst. Trotz der durch alle Parteien genehmigten Zulassung der Öffentlichkeit, wurden im Protokoll die Namen der Bürger, die Wortbeiträge geliefert haben, geschwärzt.

Für Außenstehende ist das Protokoll schon wegen der Länge schwer nachzuvollziehen. Wir, die BIHN-Rheinauen, haben uns zum Ziel gesetzt das Protokoll zu prüfen und die Bürger zu informieren.

Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, haben wir das Ergebnisprotokoll und die Anhänge auf unsere Webseite geladen.

Neues vom Erörterungstermin

Das Protokoll 

zu dem Erörterungstermin im November 2024 wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Eine Nachfrage bei der SGD Süd ergab, dass dieses in Kürze auf den Seiten des UVP Portals und der Webseite der SGD Süd erfolgen soll.

 

Nachwirkungen des Erörterungstermins

Im Amtsblatt vom 21./23. Mai 2025 wurde als „Berichterstattung Ortgemeinderat“ unter Punkt 7 „außerhalb der Zeit“ auf Seite 15 über eine Sitzung der SGD Süd mit der VG Rheinauen berichtet (siehe unten). Darin ging es wohl um die im Zusammenhang mit der Rückverlegung des Rheinhauptdeiches im Bereich der Rehbachmündung verschärfte Druckwasserproblematik für die Altriper Entwässerungsgräben und den Neuhofener Altrhein.

Als Bürger würden wir uns hierzu zeitnahe und ausführliche Informationen durch die Ortsgemeinde wünschen. Bei der Gemeinderatssitzung am 23.06 um 19:30 im Rathaus besteht für uns Bürger die Möglichkeit nachzufragen was ein „ernstgemeinter Arbeitsauftrag“ bedeutet und an welche Lösungsansatze man denn denkt.

Ausschnitt aus dem Amtsblatt vom 21./23. Mai 2025

 

Antworten der Landratskandidaten

Antworten der Landratskandidaten

Vier der fünf Bewerber für die Position des Landrates/Landrätin des Rhein-Pfalz-Kreises haben unsere Fragen zu

    • dem nicht ertüchtigten Deichabschnitt in Altrip
    • der Evakuierungssimulation für Altrip
    • dem geplanten Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen
    • der Zusammenarbeit mit der BIHN-Rheinauen

beantwortet. Die Original-Antworten können Sie  mit dem Link in der folgenden Tabelle hinter dem Namen einsehen. Um Ihnen den Vergleich zu erleichtern haben wir uns die Mühe gemacht die Antworten in einen Dokument „Gegenüberstellung Antworten der LR-Kandidaten“ zusammenzustellen. Wir haben uns auch erlaubt mittels entsprechender farblicher Kennzeichnung die Übereinstimmung mit den Positionen der BIHN Rheinauen rot (keine Übereinstimmung –, noch offen oo), grün (Übereinstimmung) zu kennzeichnen.

Kandidat/in Antwortschreiben Deichertüchtigung Evakuierungssimulation Polder Zusammenarbeit
Volker Knörr (CDU) Antwortschreiben Knörr ++ oo ++
Maurice Kuhn (Grüne) Antwortschreiben Kuhn ++ ++ ++ ++
Ralf Marohn (FDP) Antwortschreiben Marohn ++ ++ ++ ++
Bianca Staßen (SPD) Antwortschreiben Stassen ++ ++ ++

Joachim Paul (AfD) hat bisher nicht geantwortet.

Unsere Fragen an die Landratskandidaten

Wie stehen die Landratskandidaten zum Hochwasserschutz?

24. Juni 2024: Landseite am nicht ertüchtigten Deichabschnitt

Parallel zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wird auch ein neuer Landrat für den Rheinpfalz Kreis gewählt. Um herauszufinden wie die fünf Kandidierenden zum Hochwasserschutz und den damit verbundenen Themen wie

    • nicht ertüchtigter Deichabschnitt
    • Fluchtwegeproblematik und Evakuierungssimulation für Altrip
    • Folgemaßnahmen zur Katastrophenschutzübung 2022
    • geplanter Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen

stehen, haben wir diese angeschrieben und um Stellungnahme gebeten (Anschreiben siehe hier). Gerne werden wir die Antworten veröffentlichen. Eine weitere gute Gelegenheit ihre Position und Absichten zu obigen Themen darzulegen, besteht bei der Podiumsdiskussion der Landrats-Kandidatinnen und Kandidaten am 4. Februar ab 18:30 Uhr im Bürgerhof „Neuer Hof“, Rottstraße 1 in Neuhofen.

Erörterung zum Polder abgeschlossen

Zwei intensive Tage liegen hinter uns an denen die SGD Süd den derzeitigen Stand der Ergänzungsplanung aus den Jahren 2018 und 2023 vorstellte, die Einsprüche der Bürger zusammengefasst vortrug, bewertete und den Teilnehmern Gelegenheit bot Fragen zu stellen oder Ihre Einsprüche zu vorzutragen und zu präzisieren. Zu der Veranstaltung war von Beginn an die Öffentlichkeit zugelassen. Etwa 200 Bürger, Vertreter der BIHN-Rheinauen, Verbands- und Ortsbürgermeister mit rechtlicher und fachlicher Unterstützung, einige Ortsgemeinderatsmitglieder (CDU, FWG, Grüne), die Naturschutzinitiative (NI), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Neuhofen u. a. nahmen teil. Hinzu kamen ca. 20 Vertreter der SGD Süd bzw. beratenden Fachunternehmen.

Die Veranstaltung wurde von Christian Lee-Becker (SGD Süd, Referatsleitung Wasserwirtschaft) professionell geleitet und dafür möchten wir ihm an dieser Stelle danken. Die Erörterung fand in sachlicher Atmosphäre statt, und das obwohl häufig ein Dissens zwischen dem Auditorium und den Vortragenden bestand und einige Bürger wirklich existentielle Sorgen und Ängste vortrugen. Die Rechtsanwälte trugen ihre Kritik und damit die Einwendungen der Gemeinde an der 2018 und 2023 ausgelegten Planung engagiert vor. Daraus und aus Fragen und Einwendungen der Bürger ergaben sich für die Behörde eine Vielzahl von Klärungsanträgen und Prüfaufträgen, die in das Protokoll aufgenommen wurden. Diese müssen wie auch die über 300 Einwendungen und 17 Stellungsnahmen aus dem Jahr 2023 und ca. 300 Einwendungen aus 2018 bearbeitet werden. Es wurde uns zugesagt, dass das Protokoll veröffentlicht wird.

Zum Schluss der Veranstaltung fasste Ortsbürgermeister Mansky in einer bemerkenswerten Rede all die Argumente, die gegen den Polder in Altrip sprechen, zusammen. Er wies nochmal deutlich auf die bedenklichen Veränderungen in der Druckwassersituation, die sich seit der Rückverlegung des Rheinhauptdeiches am Rehbach zeigen, und auf die ungelöste Fluchtwegproblematik hin. Dafür möchten wir ihm an dieser Stelle danken.

Tagesordnung der SGD Süd zum Erörterungstermin

Tagesordnung Erörterungstermin

Die SGD Süd hat am 22.11.2024 die Tagesordnung veröffentlicht, die wie folgt lautet:

Begrüßung und Organisatorisches
1. Verfahren
2. Beschreibung des Vorhabens
3. Standortfragen
4. Wasserwirtschaftliche Nachweise
5. Bauphase
6. Betrieb der Hochwasserrückhaltung
7. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
8. Entschädigungen/ Einzelbetroffenheiten
9. Sonstiges

Es ist wichtig, dass an dem Termin möglichst viele Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
Offenbar werden die Einsprüche erst in Punkt 8 diskutiert. Diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, werden Gelegenheit haben ihren Einspruch vorzutragen. Wenn Sie verhindert sind, bevollmächtigen Sie bitte eine Vertrauensperson. Ein Formular dafür finden Sie hier