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„Die Reise nach Luxemburg hat sich gelohnt“, berichtet der Altriper Bürgermeister Jürgen Jacob im Gespräch mit unserer Zeitung. Wie kurz berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position der Altriper Poldergegner gestärkt und damit den Bau der umstrittenen Wasserrückhaltung bei Altrip – die bei Hochwasser auch Mannheim schützen soll – unwahrscheinlicher gemacht.

Rückblick: Für den geplanten Polder in Altrip, Neuhofen und Waldsee hatten Experten in den Vorjahren zahlreiche Gutachten erstellt. Er soll auf einer Fläche von mehr als 300 Hektar entstehen – was etwa 700 Fußballfeldern entspricht – und bis zu neun Millionen Kubikmeter Wasser fassen können. Schließlich befanden die Genehmigungsbehörden, dass das Überflutungsgelände gebaut werden kann. Das zweifelte die Gemeinde Altrip an. Sie sah Mängel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese hätte über 60 schützenswerte Arten im Polder-Gebiet nicht ausreichend berücksichtigt. So reichte Altrip eine Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt ein. Doch von dort wanderte das Verfahren von einer juristischen Ebene zur nächsten – bis es schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ankam.

Das wollte Klarheit haben und wandte sich an den EuGH, der klären musste, ob Gerichte in der Bundesrepublik die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie überprüfen dürfen oder nicht. Bisher war das nämlich nach deutschen Gesetzen nicht möglich – ein Fehler, wie die Gemeinde Altrip fand. Und offensichtlich mit Recht: „Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil unsere Position im Wesentlichen bestätigt“, betont der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann, der Altrip in dem Rechtsstreit vertritt. Demnach können Gemeinden und Privatpersonen nicht nur das komplette Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung rügen, sondern auch eine fehlerhafte. „Das ist ein Riesenschritt für uns und das Urteil hat Auswirkungen auf alle 28 Mitgliedsstaaten der EU – da sind wir schon ein bisschen stolz darauf“, sagt Jacob, der den Polderstreit gerne mit der Geschichte von David gegen Goliath vergleicht. Zudem habe das Luxemburger Urteil natürlich Auswirkungen auf das gesamte deutsche Umweltrecht bei Infrastrukturprojekten.

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder am Zug, denn dort wird das Verfahren jetzt weitergeführt. „Es ist schwierig abzusehen, wie das ausgeht“, so Jacob. Denkbar seien drei Modelle: Erstens die Leipziger Richter heben den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt sofort auf – dann würde der Polder wohl nie gebaut. Zweitens das Verfahren wird an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückverwiesen und drittens, die Richter befinden, dass die gemachten Fehler nicht bedeutsam sind, was Anwalt Wolfgang Baumann für unwahrscheinlich hält. Bürgermeister Jürgen Jacob hofft auf die erstere Variante, nicht zuletzt, weil sich die ursprünglich angesetzten Kosten von 40 Millionen Euro Experten zufolge auf einen Betrag um die 70 Millionen Euro hoch geschraubt hätten.

Keine fachliche Bewertung

Die SGD Süd geht laut einer Mitteilung davon aus, dass der Fall nach Koblenz zurückverwiesen wird und „es gelingen wird, die Umweltverträglichkeitsprüfung des Polders im Sinne der strengen EU-Vorschriften nachzuweisen“. Über die Umweltverträglichkeit an sich hätten die Gerichte schließlich noch nicht entschieden. Das Urteil bedeute keine fachliche Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses für den Polder Altrip.

Die in der Grafik rot markierte Fläche macht deutlich, wie groß das für die Hochwasserrückhaltung vorgesehene Gelände ist. © BIHN

(Quelle: www.morgenweb.de am 10.11.2013 / Simone Jakob)

 


LAND UND LEUTE 


ALTRIP

Speziell

Sieh an, sieh an, die Altriper. Im Rhein-Pfalz-Kreis genießen sie ja schon den Ruf als das etwas spezielle Völkchen. Nein, natürlich nicht so speziell wie die Schifferstadter, aber auf einem guten Weg. Ein wesentlicher Unterschied ist seit dieser Woche: Wenn die Altriper sich mit einem Rechtsstreit an die EU wenden, dann gewinnen sie auch noch. Das kleine unbeugsame teutonische Dorf mit idyllischer Insellage hat’s also mal wieder allen gezeigt und sich bis dahin erfolgreich gegen den Polder gestemmt. An der Spitze natürlich mit dem furchtlosen Häuptling Jacobix. Der wird zwar nicht von seinen Untergebenen auf einem Schild durch den Ort getragen, kennt aber dafür jetzt jede Kurve und jeden Blitzer zwischen Altrip und Luxemburg in- und auswendig. Und jetzt kann er auch noch mit Stolz geschwellter Brust behaupten: Von Altrip lernen heißt siegen lernen. Beim Teutates, wenn einem da mal nicht der Himmel auf den Kopf fällt. (tc)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 09.11.2013)


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern sein Urteil im Altriper Polderstreit bekanntgegeben – und sich eindeutig der Argumentation der Gemeinde Altrip angeschlossen. Das meinen jedenfalls Bürgermeister Jürgen Jacob und sein Anwalt Wolfgang Baumann. Sie wähnen das Projekt schon fast am Ende. Doch für die Gegenseite ist der Polder noch lange nicht erledigt.

Mit einem nach eigener Aussage ziemlich breiten Grinsen hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob sich gestern auf den Heimweg von Luxemburg an den Rhein gemacht. Der Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position der Gemeinde im Rechtsstreit um den Rheinpolder weitgehend gestärkt.

Die Gemeindeverwaltung und mehrere private Kläger hatten Bedenken gegen den Bau eines Polders auf Altriper Gemarkung angemeldet und gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss geklagt. Ihre Begründung: Die von der in diesem Fall zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt vorgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei unvollständig. Das Verwaltungsgericht Neustadt sowie das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatten die Klage jedoch abgewiesen. Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken, hatte es aus Neustadt und Koblenz geheißen.

Erst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wollte Klarheit haben und rief schließlich den EuGH an. Denn eine Überprüfung der UVP war nach deutschem Recht bislang nicht zulässig. Die Leipziger Richter wollten jetzt wissen, ob diese Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Offenbar ist sie das nicht.

„Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil die Position der Gemeinde Altrip im Wesentlichen bestätigt“, meint Wolfgang Baumann. Der Rechtsanwalt hat die Gemeinde in dem Verfahren vertreten. Demnach können Gemeinden und Privatpersonen nicht nur das Fehlen einer UVP rügen, sondern auch deren Fehlerhaftigkeit. Der Würzburger Anwalt sieht daher durch das gestrige Urteil des EuGH grundsätzlich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger in Deutschland verbessert. „Das Urteil hat Auswirkungen auf das gesamte deutsche Umweltrecht bei Infrastrukturprojekten“, betont Baumann.

Der Fall wird jetzt vom Bundesverwaltungsgericht weitergeführt. Das hat laut Baumann drei Möglichkeiten. Es kann erstens den Planfeststellungsbeschluss für den Rheinpolder bei Altrip sofort aufheben. Das wäre, da sind sich Baumann und Jürgen Jacob einig, das Ende des Polders auf Altriper Gemarkung. Die Leipziger Richter könnten zweitens das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zurückverweisen. Die dritte, aus Baumanns Sicht aber unwahrscheinlichste Variante, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Fehler, die bei der UVP gemacht worden sind, alle nicht bedeutsam sind. „Dass das Bundesverwaltungsgericht die Vorlage in weiten Teilen für fehlerhaft hält, hat es durch die Vorlage beim EuGH zum Ausdruck gebracht“, sagt Baumann. Ein gravierender Fehler ist laut Baumann, wenn zum Beispiel die Bürgerbeteiligung fehlt – und das sei hier der Fall.

Ist das jetzt also das Ende des Polders bei Altrip? Der Altriper Bürgermeister bleibt da vorsichtig optimistisch: „Von den Fakten her müsste es so sein. Aber wir wollen erst mal die Rechtsprechung abwarten.“ Die gestrige Entscheidung ist für das Gemeindeoberhaupt aber jetzt schon der Beweis, dass übergeordnete Behörden mit den Bürgern nicht so einfach umspringen können. Einen mittleren sechsstelligen Betrag habe die Gemeinde inzwischen in das Polderverfahren gesteckt, sagt Jacob. Gut eingesetztes Geld? „Mit Sicherheit, ja“, betont er.

Die SGD Süd geht laut einer Pressemitteilung davon aus, dass das BVerwG den Fall an das Oberverwaltungsgericht zurückverweisen wird. Die Neustadter Behörde ist nach wie vor davon überzeugt, dass „es dennoch gelingen wird, die Umweltverträglichkeit des Polders im Sinne der strengen EU-Vorschriften nachzuweisen“. Denn über die Umweltverträglichkeit als solche hätten die Gerichte schließlich noch nicht entschieden. Und dass der Europäische Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit bundesrechtlicher Rechtsvorschriften festgestellt habe, bedeute keine fachliche oder inhaltliche Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses zum Polder.

Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes teilte gestern auf Anfrage mit, dass das Gericht nun ausgehend von den Antworten aus Luxemburg über den Fall entscheiden werde. Eine Prognose, bis wann das sein könnte, wollte sie nicht wagen. Gerichtsbeobachter gehen davon aus, dass damit in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß dürfte in Leipzig zunächst eine mündliche Verhandlung angesetzt werden. Allein dafür beträgt die Ladungsfrist mindestens einen Monat. Außerdem werden alle Beteiligten Gelegenheit erhalten, sich schriftlich zu äußern.

Gut gelaunt kam Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob (oben im Saal des EuGH) aus Luxemburg (rechts) zurück. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil die Altriper Position zum großen Teil. Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder am Zug. FOTOS: BAUMANN/ARCHIV 

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 08.11.2003 / Christian Treptow und Jürgen Müller)

 


Europäischer Gerichtshof stärkt die Klagerechte von Gegnern dieses Hochwasserschutz-Projektes

Die Chancen, dass der Hochwasserschutz für die Städte Ludwigshafen und Mannheim in absehbarer Zeit verbessert wird, sind geschwunden: Laut einem gestern verkündeten Urteil teilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verfahrensrechtliche Bedenken der Gegner des bei Altrip geplanten Polders. Damit liegt der Ball wieder beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der Polder „Waldsee/Altrip/Neuhofen“ ist Teil eines Schutzkonzeptes, das Frankreich, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 1982 vereinbart haben. Darin verpflichten sich die drei Partner, jeweils ein bestimmtes Rückhalte-Volumen am Rhein zu schaffen. Dies soll unter anderem durch den Bau von Poldern geschehen, die dem Fluss bei einer bedrohlichen Flut Wassermassen entziehen. Frankreich hat seine Verpflichtungen vollständig, Rheinland-Pfalz zu 83 und Baden-Württemberg zu 40 Prozent erfüllt. Anfang Juni konnten mit dem grenzüberschreitenden Einsatz der vorhandenen Rückhaltemöglichkeiten die Auswirkungen des Rhein-Hochwassers eingedämmt werden.

Auf rheinland-pfälzischer Seite harren zwei Polder-Projekte noch ihrer Verwirklichung: Petersau-Bannen und Waldsee/Altrip/Neuhofen. Außerdem sind über die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen hinaus bei Eich in Rheinhessen und bei Hördt in der Südpfalz zwei gigantische „Reserveräume für Extremhochwasser“ vorgesehen. Mit ihnen soll den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung getragen werden.

Bei dem bei Altrip geplanten Bauwerk handelt es sich um den Polder mit dem zweitgrößten Fassungsvermögen im Land. Aufgrund seiner Lage nahe der Mündung des Neckars in den Rhein messen Experten dem Vorhaben eine zentrale Bedeutung bei. In Altrip gab es jedoch früh Widerstand gegen das Projekt, das sich über zwölf Prozent des Gemeindegebietes erstrecken würde. Befürchtet werden unter anderem Nachteile durch steigendes Grundwasser, außerdem wären landwirtschaftliche Flächen und FFH-Schutzgebiete betroffen.

Nach vierjähriger Vorarbeit hat die Genehmigungsbehörde SGD Süd in Neustadt im Jahre 2006 den Planfeststellungsbeschluss für den Polder erlassen. Seitdem klagen die Gemeinde Altrip, ein landwirtschaftlicher Betrieb und ein Hausbesitzer gegen das Projekt. Und zwar vor dem Verwaltungsgericht Neustadt und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz ohne Erfolg. In ihrer Revision zum Bundesverwaltungsgericht kritisieren die Polder-Gegner, die Bundesrepublik habe eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) mit strengen Umweltvorschriften nicht umfassend in deutsches Recht umgesetzt.

Die Argumente der Gegner brachten die Leipziger Richter ins Grübeln. Anfang 2012 verkündeten sie, vor einer Entscheidung über den Revisionsantrag erst mal den Kollegen beim Luxemburger Gerichtshof einen Fragenkatalog zu übermitteln. Frage eins lautet: Hätte der deutsche Gesetzgeber festlegen müssen, dass die EU-Richtlinie auch auf solche Genehmigungsverfahren anzuwenden ist, die zwar – wie das Polderprojekt– vor dem Stichtag 25. Juni 2005 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden? Falls nein, wäre die Revision der Polder-Gegner erledigt gewesen.

Falls ja, folgt Frage zwei: Hätte der Bund dann auch Klagen bei solchen Projekten zulassen müssen, bei denen die Auswirkungen auf die Umwelt zwar untersucht wurden, dabei aber womöglich Fehler unterliefen? Nach bisherigem deutschen Recht ist eine Anfechtung nur möglich, wenn gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgte. Im Falle Altrips wurde zwar eine UVP vorgenommen, die war aber nach Auffassung der Polder-Gegner unvollständig.

Beide Fragen hat der Luxemburger Gerichtshof gestern mit einem „Ja“ beantwortet. Das ist bedeutsam, weil es das Koblenzer OVG 2009 noch abgelehnt hatte, die Einwände der Polder-Gegner zur UVP zu berücksichtigen. Nach bisherigem deutschen Recht konnten zwar Umweltverbände, nicht aber Privatpersonen oder Gemeinden mögliche Fehler bei der UVP vor Gericht anprangern, erläutert Wolfgang Baumann, der Rechtsanwalt der Polder-Gegner. Denn, so auch die bisherige Argumentation des OVG, die Kläger seien im Zusammenhang mit der UVP nicht in ihren Rechten betroffen. Diese Einschränkung halten die Luxemburger Richter in ihrem gestrigen Urteil für europarechtswidrig. Und mit dieser Feststellung, so Baumann, würden „die Klagerechte von Gemeinden und Privatpersonen gegen umweltbeeinträchtigende Vorhaben erheblich gestärkt“.

Die SGD Süd geht nun davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverweisen wird. Die Neustadter Behörde ist davon überzeugt, dass es dennoch gelingen werde, die Umweltverträglichkeit des Polderprojektes auch im Sinne der strengeren EU-Vorschriften nachzuweisen. Über diese Frage haben die Gerichte noch gar nicht entschieden. Außerdem werde der Bundesgesetzgeber die Vorschriften an die EU-Vorgaben anpassen müssen.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) begrüßte, dass der Europäische Gerichtshof die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gestärkt habe. Allerdings hätten der jahrelange Rechtsstreit und die damit verbundene Verzögerung einer Entscheidung vermieden werden können, wenn der Bund das deutsche Umweltrecht bereits im Jahre 2006 bei der Übertragung der EU-Richtlinie europarechtskonform ausgestaltet hätte. Damit wären den Klägern von vorne herein Einwände vor Gericht ermöglicht worden.

In ihrem Programm zur Landtagswahl 2011 hatten die rheinland-pfälzischen Grünen den Bau des Polders abgelehnt: Er gefährde schützenswerte Natur, gewährleiste nicht ausreichend die Sicherheit der Bevölkerung und sei zu teuer. In ihrem Koalitionsvertrag hat die rot-grüne Landesregierung vereinbart, den Polder Altrip erneut auf den Prüfstand zu stellen. Nach der Hochwasser-Katastrophe an der Elbe erklärte Ministerin Höfken Ende Juli in einer Antwort auf eine Anfrage, die Landesregierung halte den Bau des Polders Altrip weiter für erforderlich, um die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit dem Bund und Hessen zu erfüllen.

POLDER IN RHEINLAND-PFALZ (GRAFIK: RHEINPFALZ-SPIE / QUELLE: SGD SÜD)

 

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 08.11.2003 / Christian Treptow und Jürgen Müller)


Streit um Hochwasserpolder 

EuGH gibt Altrip Recht

Ein Klage-Marathon geht in die nächste Runde: Seit über zehn Jahren schon streiten sich Befürworter und Gegner des geplanten Rhein-Polders in Altrip (Rhein-Pfalz Kreis) vor Gericht. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil gefällt. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mitteilte, entschied der Gerichtshof, dass sich die Gemeinde Altrip im Planungsverfahren auf Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung berufen darf.

Nach Einschätzung der SGD müssen deshalb jetzt die entsprechenden Bundesgesetze geändert werden. Ein Ende des Rechtsstreites um den umstritten Polderbau bei Altrip sei deshalb damit noch nicht abzusehen.

Alles begann 2002, als die damalige Landesregierung ihre Pläne für den umstrittenen Hochwasserpolder am Rhein südlich von Ludwigshafen vorstellte. Der Polder war Teil des  Hochwasserschutzkonzeptes des Landes. Für 30 Millionen Euro sollte eigentlich bis 2008 ein über 300 Hektar großes Hochwasserrückhaltebecken entstehen.

Gegner befürchten Verschlimmerung der Hochwasserlage

Doch schnell formierte sich heftiger Widerstand. Der Polder könne die Druckwasserproblematik noch weiter verschlimmern, hieß es seitens der Gegner. Sie befürchteten, dass bei einer Flutung des Polders das Grundwasser in der Region weiter steigen und Schäden an den Gebäuden verursachen könnte. Die damalige Umweltministerin Margit Conrad (SPD) hatte diese Befürchtung zurückgewiesen. Nach hitzigen Diskussionen mit Conrad begannen Firmen, Privatleute, Vertreter der Aktion „Polder ‚Nein danke'“ sowie diverse Gemeinden mit dem Rechtstreit – zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Das wies die Klagen ab. Daraufhin gingen die Kläger in Berufung.

Poldergegner ließen nicht locker

Vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz führten sie an, Altrip wäre im Überflutungsfall völlig vom Wasser eingeschlossen. Zudem hätten die Planer den Naturschutz nicht genug berücksichtigt. Die Richter entschieden: Der Polder darf gebaut werden. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Daraufhin zogen die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht. Und das entschied: Das letzte Wort sollte der Europäische Gerichtshof haben. Denn nach einer europäischen Richtlinie hätten die Bürger seit 2005 eine Klagerecht gegen den Bau. Die deutschen Richter hatten bisher geurteilt, dass das Verfahren weit vor der Richtlinie begonnen habe, und daher im Fall Altrip keine Gültigkeit habe … , Fortsetzung offen.

(Quelle: www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/)


Pressemitteilung der Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE vom 07. November 2013

Urteil des EuGH in Luxemburg in Sachen Rheinpolder Altrip

EuGH stärkt private Klagerechte im Umweltrecht

Position der Gemeinde Altrip und anderer Kläger weitgehend bestätigt

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Tage sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren, das auf eine Klage der Gemeinde Altrip hin durch das Bundesverwaltungsgericht beim EuGH eingeleitet wurde, verkündet.

Ausgangspunkt des Vorlageverfahrens ist ein von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte für die Gemeinde Altrip und mehrere Privatklägern gegen das Land Rheinland-Pfalz geführter Rechtsstreit wegen eines Rheinpolders, in dem sich Fragen der Vereinbarkeit des deutschen Verwaltungsrechts mit den Vorgaben des Europarechts hinsichtlich des Zugangs zu den Verwaltungsgerichten bei fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfungen stellen.

Der EuGH hat die u. a. von der Gemeinde Altrip im Vorlageverfahren vertretene Rechtsposition im Wesentlichen bestätigt. Danach können Gemeinden und Privatpersonen nicht nur das vollständige Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im gerichtlichen Verfahren rügen, sondern auch die Fehlerhaftigkeit einer durchgeführten Prüfung. Darüber hinaus darf nach Auffassung des EuGH der Erfolg einer solchen Klage nicht davon abhängig gemacht werden, dass ein solcher Verfahrensmangel tatsächlich auch materielle Rechtspositionen der Kläger betrifft. Das darüber hinaus von den deutschen Gerichten für einen Erfolg der Klage geforderte so genannte Kausalitätskriterium, hält der EuGH hingegen für vereinbar mit dem vorrangigen, europäischen Richtlinienrecht.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte nimmt zu dem Urteil – wie folgt –Stellung:

„Der EuGH hat heute ein in seiner Wirkung kaum zu überschätzendes Urteil gefällt. Die Klagerechte von Gemeinden und Privatpersonen gegen umweltbeeinträchtigende Vorhaben wurden erheblich gestärkt. Hierbei ist der EuGH der von uns vertretenen Rechtsauffassung in den meisten Punkten gefolgt. Ebenso wie wir hat der EuGH angenommen, dass die bisherige deutsche Rechtsprechung mit ihrem Kausalitätserfordernis und der Anforderung, dass die Kläger im Zusammenhang mit Verfahrensfehlern subjektive Rechte als verletzt darzustellen vermögen, zu einer massiven Beschränkung der effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit führt. Dies ist mit dem Ziel der UVP-Richtlinie, den Bürger zur Durchsetzungsinstanz des Umweltschutzes zu machen, unvereinbar.

Künftig können deshalb nicht nur die Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen und Gemeinden vor Gericht die Fehlerhaftigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend machen, ohne dass es auf eine Verletzung eigener Rechte ankommt. Diese Entscheidung verbessert deshalb die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger ganz erheblich und hat Auswirkungen auf das gesamte deutsche Umweltrecht.

Schade ist, dass der EuGH die Anwendung des sog. Kausalitätskriteriums kaum beschränkt hat. Nach geltender Rechtsanwendung in der Bundesrepublik Deutschland kann eine Klage, die auf eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung gestützt war, nur dann Erfolg haben, wenn der Kläger nachweisen kann, dass die Entscheidung über das Vorhaben ohne den Fehler voraussichtlich anders ausgefallen wäre. Dies ist für den beweisbelasteten Bürger noch immer eine sehr hohe Hürde. Der EuGH ist hier unserem Votum leider nicht gefolgt und hat die Kausalitätsrechtsprechung europarechtlich gebilligt. Diesbezüglich hätten wir uns einen strengeren Maßstab gewünscht. Gleichwohl überwiegt aus unserer Sicht die positive Bewertung der Entscheidung eindeutig, da die Klagemöglichkeiten von Bürgern und Gemeinden insgesamt verbessert wurden.“

Das  Revisionsverfahren  vor  dem  Bundesverwaltungsgericht  wird  nach  diesem Urteil fortgeführt werden. Die Kläger rechnen damit, dass wir aufgrund des positiven Urteils des EuGH beim Bundesverwaltungsgericht obsiegen.(…)

Würzburg, den 07.11.2013
gez.: RA Wolfgang Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Optimistisch fährt Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob heute nach Luxemburg. Dort fällt der Europäische  Gerichtshof sein Urteil in Sachen Rheinpolder. Doch selbst wenn die Luxemburger Richter pro Altrip  entscheiden: Das endgültige Aus wäre das für den seit Jahren diskutierten Polder wohl noch nicht.

Eigentlich hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob diese Woche Urlaub. Und eigentlich stand für heute eher eine Wanderung im Pfälzerwald an, wie er berichtet. Doch diesen Plan hat er dann mal ganz schnell verworfen. Statt frischer Luft auf der Kalmit schnuppert Jacob heute Morgen erst mal den bedeutungsschwangeren Geruch der Säle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Gegen 4.30 Uhr will er sich auf den Weg machen, um pünktlich um 9.30 Uhr in Luxemburg zu sein. Denn dann erwartet Jacob die Urteilsverkündung des EuGH in Sachen Polderstreit Altrip.

Die Gemeindeverwaltung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt geklagt. Im Altriper Rathaus befürchtet man erhebliche Nachteile für die Gemeinde durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage abgewiesen. Begründung: Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Das wollten die Altriper so nicht hinnehmen und gingen bis vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Kritik der Altriper Gemeindeverwaltung zielt hauptsächlich auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab, die für das Polderprojekt aufgestellt wurde. Denn die entsprechende Studie der SGD sei unvollständig, argumentiert der Altriper Bürgermeister. Die Gemeinde hat daher selbst Gutachten anfertigen lassen. Und darin tauchen laut Jacob etliche Arten auf, die unter Naturschutz stehen – aber in der SGD-Studie nicht genannt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau von Straßen.

Eine Überprüfung der Inhalte der UVP aber ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bislang zumindest. Denn das Bundesverwaltungsgericht will da nun Klarheit haben – und hat dazu den EuGH angerufen. Dessen Entscheidung wird zeigen, ob das deutsche Recht mit dem europäischen in dieser Angelegenheit im Einklang steht. Oder eben nicht, wie von Altriper Seite aus behauptet.

„Zuversichtlich“ macht sich Jürgen Jacob heute auf den Weg nach Luxemburg. Sein Optimismus gründet hauptsächlich auf dem Schlussantrag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte im Juni die Position der Gemeinde Altrip in dem Verfahren unterstützt (wir berichteten). Allerdings will der Bürgermeister das sprichwörtliche Fell des Bären nicht verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Heißt: Er will erst das Urteil abwarten. Denn gebunden ist das Gericht an den Antrag des Generalanwalts nicht.

Endgültig beerdigt sei der Polder auch mit einem für Altrip positiven Ausgang in Luxemburg aber noch nicht, sagt Jacob. Denn im Falle einer Entscheidung pro Altrip würde der Rechtsstreit neu aufgerollt werden. Wolfgang Baumann, der als Rechtsanwalt die Gemeinde in dem Fall vertritt, misst dem Verfahren eine enorme Bedeutung bei. Denn von der Entscheidung des EuGH wäre nicht nur das deutsche Recht betroffen. Auch Irland müsste dann wohl in Sachen Umweltrecht nachbessern.

Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro. Seit 2006 wehrt sich die Gemeinde gegen den Bau eines Polders auf ihrer Gemarkung. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll laut Planung ein solches Rückhaltebecken errichtet werden.

Ort der Entscheidung: Der EuGH in Luxemburg entscheidet heute darüber, wie es im Altriper Polderstreit weitergeht. ARCHIVFOTO: BECKER & BREDEL
(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 07.11.2013 / Christian Treptow)


  
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am 19.11.2013 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus „alta ripa“
(Ludwigsstraße 42, 67122 Altrip)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Organisatorisches
  2. Stand des Polder-Verfahrens – Urteil vom 07.11.2013
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Satzungsänderung zu § 8 Mitgliederversammlung (Möglichkeit der Einladung zur MV per Amtsblatt)
  5. Rechtshilfefonds
  6. Kassenbericht
  7. Aufwandsentschädigung
  8. Schwerpunkte 2014
  9. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung und Vorschläge zur Vorstandswahl können bis zum 12.11.2013 beim Vorstand eingereicht werden.

Für die Vorstandschaft
D. Limburg-Stemmler


EuGH in LuxemburgJetzt wird es spannend:

Auf der Homepage des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist zu lesen, dass der 7. November 2013 als Verkündigungsdatum in der Rechtssache C-72/12 – Gemeinde Altrip u.a. festgelegt wurde.

Weitere Informationen folgen.


Pressemitteilung der Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE vom 18. Oktober 2013

EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichenden Rechtsschutzes im Umweltrecht

EU-Beschwerde wegen Polder Altrip mitursächlich für die Klageerhebung

Gestern hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik wegen des in Deutschland eingeschränkten Zugangs von privaten oder öffentlichen Anrainern von umweltrelevanten Bauvorhaben zu den deutschen Verwaltungsgerichten beim Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Klage wurde u.a. durch eine EU-Beschwerde der Gemeinde Altrip/Rheinland-Pfalz ausgelöst.

Es geht u. a. um die sog. Präklusionsvorschriften, die dazu führen, dass von umweltrelevanten Vorhaben betroffene Bürgerinnen und Bürger, die ihre Bedenken gegen ein Projekt nicht innerhalb einer gesetzlichen 14-tägigen Frist äußern, aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen sind. Sie können dann auch ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit sowie Eigentum nicht mehr geltend machen. Auch bei Gericht werden die nicht vorgetragenen Betroffenheiten ausgeschlossen, d. h. die Richter dürfen in ihren Urteilen die innerhalb der nach deutschem Recht geltenden 14-Tage-Frist nicht vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mit einbeziehen. Die Kläger sind dann nach den deutschen Gesetzesvorschriften mit ihren Argumenten präkludiert (ausgeschlossen).

Hinzu kommt, dass den Klägern vor deutschen Gerichten die Beweislast zufällt, dass Fehler einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer die Kläger in ihren Rechten verletzenden rechtswidrigen Entscheidungen der Behörde geführt haben; es wird also der Nachweis der kausalen Rechtsverletzung der Kläger durch die fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. Auch diese Darlegungs- und Beweispflichten verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen Europarecht.

Dies sind die wesentlichen Klagegründe der EU-Kommission im Zusammenhang mit der gestern eingereichten Klage zum Europäischen Gerichtshof. Es sind die gleichen Argumente, welche die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte ins Verfahren der Gemeinde Altrip und mehreren Privatpersonen gegen den Rheinpolder Altrip eingeführt und über den Rechtsbehelf einer EU-Beschwerde zur EU-Kommission gebracht hat. Die EU-Kommission sah sich aufgrund dieser Beschwerde und der Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, Änderungen im deutschen Umweltrechtssystem herbeizuführen, veranlasst, die jetzt eingereichte Klage beim EUGH anzustrengen. Insoweit ist dies ein Erfolg auch der Gemeinde Altrip. 

Würzburg, den 18.10.2013

gez.: RA Wolfgang Baumann /
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


EUROPÄISCHE KOMMISSION

PRESSEMITTEILUNG

Brüssel, den 17. Oktober 2013

Umweltpolitik: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten

Die  Europäische  Kommission  verklagt  Deutschland  wegen  einer  Lücke  in  seinen Rechtsvorschriften  über  den  Zugang  zu  Gerichten  in  Umweltangelegenheiten.  Nach  EU-Recht  müssen  die  Mitgliedstaaten  für  Beschlüsse,  die  im  Kontext  der  Richtlinie  über  die Umweltverträglichkeitsprüfung  und  der  Richtlinie  über  Industrieemissionen  gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass  die  Lücken,  die  im  deutschen  Recht  in  diesem  Bereich  offenbar  bestehen,  den Zugang  der  Bürgerinnen  und  Bürger  zu  den  Gerichten  beeinträchtigen  könnten.  Auf Empfehlung  des  EU-Umweltkommissars  Janez  Potočnik  verklagt  die  Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Im November 2012 änderte Deutschland sein Umweltrechtsbehelfsgesetz, um einem vor kurzem ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Frage des rechtlichen Status  nachzukommen,  d. h.  zu  der  Frage,  wer  in  Umweltangelegenheiten  vor  Gericht gehen  kann.  Mit  den  neuen  Vorschriften  werden  zwar  einige  der  zuvor  bestehenden Unklarheiten  ausgeräumt,  aber  die  Kommission  ist  besorgt  wegen  der  weiterhin bestehenden Mängel.

Nach  den  geänderten  Rechtsvorschriften  fallen  Verfahren,  die  nach  dem  25. Juni  2005 eingeleitet  und  vor  dem  12. Mai  2011  abgeschlossen  wurden,  ebenso  wenig  unter  die überarbeiteten  Vorschriften  wie  Verfahren,  die  vor  der  Frist  für  die  Durchführung,  dem 25. Juni 2005, eingeleitet wurden und nach diesem Zeitpunkt noch im Gang waren. Die Kommission  ist  der  Auffassung,  dass  diese  Ausnahmen  die  Anwendung  der  Vorschriften über den Zugang zu Gerichten erheblich verzögern könnten.

Anlass  zu  Bedenken  geben  z. B.  auch  die  Argumente,  die  geltend  gemacht  werden können,  wenn  ein  Fall  vor  Gericht  kommt.  Hat  ein  Antragsteller  bereits  während  eines Verwaltungsverfahrens  bestimmte  Bedenken  geäußert,  so  darf  das  Gericht  nach deutschem  Recht  nur  diese  Argumente  berücksichtigen  und  muss  neue  Argumente,  die anschließend  aufgetreten  sein  könnten,  außer  Acht  lassen.  Zudem  müssen  Antragsteller vor  deutschen  Gerichten  nachweisen,  dass  das  Ergebnis  einer Umweltverträglichkeitsprüfung  ohne  den  beanstandeten  Verfahrensfehler  anders ausgefallen  wäre,  wodurch  die  Beweislast  –  entgegen  den  Grundsätzen  der  Richtlinie  – effektiv auf ein Mitglied der Öffentlichkeit übertragen wird.

Im April dieses Jahres wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da seitdem  aber  kaum  Fortschritte  erzielt  wurden,  hat  die  Kommission  nun  beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Hintergrund
Nach  EU-Recht  haben  die  Bürgerinnen  und  Bürger  Anspruch  darauf,  über  die Auswirkungen  von  Umweltverschmutzung  durch  Industrieanlagen  und  über  die potenziellen Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt informiert zu werden, und das Recht,  diesbezügliche  Entscheidungen  anzufechten.  Gemäß  der  Richtlinie  über  die Umweltverträglichkeitsprüfung  müssen  die  Mitgliedstaaten  z. B.  Mitgliedern  der Öffentlichkeit den Zugang zum Rechtsbehelfsverfahren ermöglichen und ihnen erlauben, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen in Angelegenheiten anzufechten, bei denen die Öffentlichkeit der Richtlinie zufolge die Möglichkeit zu Beteiligung haben muss.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/environment/legal/liability/index.htm

Siehe auch
Zu den Vertragsverletzungsverfahren im Oktober siehe MEMO/13/907
Zum allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO/12/12

 


Altriper Bürgerinitiative Hochwasser- und Naturschutz feiert zehnjähriges Bestehen

Als verlässlichen Partner im Kampf gegen den Polder hat Bürgermeister Jürgen Jacob die Bürgerinitiative Hochwasser- und Naturschutz (BIHN) Altrip bezeichnet. Bei der Feier zum zehnjährigen Bestehen gestern im Bürgerhaus „alta ripa“ würdigte er die gute Zusammenarbeit. Die BIHN-Vorsitzende Dorothee Limburg-Stemmler blickte auf Gründung und Entwicklung des Vereins zurück.

„Ist der Polder erst gebaut, ist die Idylle bald versaut“, zitierte Limburg-Stemmler aus einem alten Flugblatt des Kommunalpolitischen Forums. Es war 1999, als der Gemeinderat erstmals über die Polderpläne informiert wurde. Weil der damalige Bürgermeister keinen Widerstand gegen den Polder leisten wollte, sei klar geworden, dass andere Organisationsformen nötig seien, erläuterte die Vorsitzende.

So entstand die Aktion „Polder – Nein Danke!“, in der über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg sich der Altriper Widerstand organisierte. 5000 Unterschriften sammelte die Gruppe und übergab sie in Mainz der Landesregierung. Am geplanten Standort gab es die erste Großdemonstration. Fotos, die im Bürgerhaus ausgestellt waren, zeigten, wie die Altriper Bürger protestierten.

Die BIHN wurde 2003 als Verein gegründet. Folgende Ziele verfolgte die Gründung: Die Aktivisten sollen sich fachlich kundig machen und sowohl über Hydrologie und Geologie des betroffenen Gebietes Bescheid wissen, sich aber auch in juristische Möglichkeiten und Anforderungen des Protests einarbeiten. Drittes Ziel sei gewesen, die Öffentlichkeit zu informieren und zu mobilisieren.

Die Vorsitzende ging auch auf Kritik ein: Den Poldergegnern habe man vorgeworfen, nach dem „Sankt-Florians-Prinzip“ zu handeln und unsolidarisch mit den Unterliegern des Rheins zu sein. Seltsam kam den Altripern aber vor, dass der ursprüngliche Polderstandort Hördt verworfen wurde. Dort sei die Flutungsfläche laut BIHN fünfmal größer, und der Ort liege auf einem Hochgestade.

In Altrip sei die Fläche nicht nur kleiner, sondern liege auch über der Ortslage. Doch in Hördt sei aus Gründen des Naturschutzes der Polder verworfen worden. Hiervon inspiriert, kümmerten sich die Altriper um die Flora und Fauna, die bei ihnen betroffen wäre. Dank eigener Gutachten sei es der BIHN gelungen, beträchtliche Lücken in den Gutachten des Landes nachzuweisen.

Auch wenn der Naturschutz heute eine wichtige Rolle spiele, sei es vor allem der Schutz der Menschen, der Schutz vor einer Katastrophe, der Hauptanliegen der BIHN sei. Auch hier habe die Initiative den Nachweis geführt, dass im Ernstfall keine ausreichenden sicheren Fluchtwege vorhanden sein würden. Weil Gutachten, Klagen und Prozesse Geld kosten, gibt es einen Rechtshilfefonds. Weil die BIHN als Verein nicht klagen kann, haben sich Privatpersonen bereiterklärt, Klagen zu führen. Auch die Gemeinde klagte.

Bürgermeister Jacob betonte die kontinuierliche Unterstützung durch die BIHN. Nicht verwunden hat er, dass nach der ersten juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt vier Fraktionsführer und ein Ratsmitglied auf eigene Faust Gespräche mit dem Verfahrensgegner, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, führten und dann dem weiteren juristischen Vorgehen der Gemeinde die Zustimmung verweigerten.

Während die Mehrheiten im Rat oft hauchdünn gewesen seien, habe er in der BIHN einen „verlässlichen Partner“ gehabt, der „den für eine solche Herkulesaufgabe nötigen Idealismus besitzt“. Die Initiative habe mit erheblichen finanziellen Beiträgen geholfen, die Ausgaben der Gemeinde für Gutachten zum Naturschutz und zu juristischen Verfahren zu senken.

Mit Blick auf die Zukunft wirkt die BIHN vorsichtig optimistisch. Wie Dorothee Limburg-Stemmler berichtete, habe die neue rot-grüne Landesregierung ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Das soll prüfen, ob sich seit der Planung des Polders mögliche Voraussetzungen geändert haben. Die Prüfung des Poldervorhabens war von den Grünen in den Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben worden.

Auch Bürgermeister Jacob erwartet dieses Jahr noch Ergebnisse: Über die Beschwerde der Gemeinde vor dem Europäischen Gerichtshof soll noch in 2013 entschieden werden.

Was hat die BIHN in zehn Jahren erreicht? Darüber gab eine Fotoausstellung Auskunft. FOTO: LENZ

Was hat die BIHN in zehn Jahren erreicht? Darüber gab eine Fotoausstellung Auskunft. FOTO: LENZ

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 26.08.2013 / Gereon Hoffmann)


 

Liebe Mitglieder, Freunde und interessierte Bürger,

unter dem Motto „Rheinblicke“ hat die BIHN Altrip e.V.  in Zusammenarbeit mit der Agenda 21 Altrip und dem Heimat- und Geschichtsverein Altrip unter der Schirmherrschaft des Altriper Bürgermeisters am 17. Juni 2007 den ersten Hochwasserschutzlehrpfad Deutschlands eröffnet.

Die bisherigen Tafeln beinhalten folgende  Themen:

  • Tafel 1: Der wilde Rhein (Hochwasser in Altrip)
  • Tafel 2: Die  Säulen des Hochwasserschutzes (Deiche und Entwässerungsgräben)
  • Tafel 3: Der Myriameterstein (Die Vermessung des Rheines)

Nun ist es soweit:

Am 25. August 2013 um 11 Uhr
im Bürgerhaus „alta ripa“ in Altrip

mit dem Bürgermeister Herr Jürgen Jacob
mit der Vorsitzenden der BIHN D. Limburg-Stemmler
mit Gästen aus Umweltverbänden und Politik

werden zwei weitere Tafeln den bestehenden Lehrpfad erweitern.
Die Tafeln beschäftigen sich mit dem Thema

„Lebensraum Auwald“

Gleichzeitig feiert die BIHN Altrip e. V. ihr 10 jähriges Bestehen unter dem Motto:

„10 Jahre BIHN – 10 Jahre Kampf um adäquaten Hochwasserschutz“

Für das leibliche Wohl und ein Rahmenprogramm ist bestens gesorgt.


Altrip (tc). Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern seine Anträge im Altriper Polderstreit dem Gericht vorgetragen. Er unterstützt die Argumentation der Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis) im Kampf gegen den Bau eines Polders zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn.

Demnach kann nicht nur das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor Gericht gerügt werden. Eine UVP könne auch beanstandet werden, wenn diese fehlerhaft sei. Das war nach deutschem Recht bislang nicht möglich. Das aber war genau der Punkt, an dem sich die Gemeinde Altrip gestoßen hatte.

Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt im Dezember 2007 als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (Februar 2009) hatten die Klage abgewiesen. Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders, wollte Klarheit und rief den EuGH an.

Eine definitive Entscheidung sind die Anträge des Generalanwalts noch nicht. Der EuGH folge zwar in der Regel dieser Empfehlung, sagt Anwalt Wolfgang Baumann, der die Gemeinde Altrip vertritt. Doch das Gericht ist an diese Empfehlung nicht gebunden. Mit dem Urteil rechnet der Jurist noch im Sommer. Sollten die Richter den Anträgen folgen, gehe der Polder-Prozess noch mal von vorne los.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 21.06.2013)


Das Emblem des EuGHHeute hat Generalanwalts Cruz Villalón seine Schlussanträge im „Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (Deutschland) eingereicht am 13. Februar 2012 – Gemeinde Altrip u.a. gegen Land Rheinland-Pfalz“ eingereicht. Unser Fazit nach einer ersten Durchsucht:

Der Generalanwalt stützt in seinen Schlussanträgen die Rechtsposition der Gemeinde Altrip ! 

Aber bilden Sie sich Ihr Urteil selbst, das komplette Schlussplädoyer zum Nachlesen finden Sie hier: Rechtssache C-72/12 – Gemeinde Altrip u.a..  Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Das Emblem des EuGHDer Kanzler des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Alfredo Calot Escobar (Spanien) hat heute mitgeteilt, dass der Vortrag der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón (Spanien) noch einmal verschoben werden muss. Nicht wie ursprünglich vorgesehen am 30. Mai 2013, sondern nun am 20. Juni 2013 will der Generalanwalt die Schlussanträge vorlegen. (Rechtssache C-72/12 – Gemeinde Altrip u.a.)


Die Beschwerde bei der EU-Kommission wegen der kurzen Einspruchsfrist ist nur eine von zwei Waffen, mit denen Altrip gegen den geplanten Polder kämpft. Die andere ist ein Gerichtsverfahren, mit dem die Gemeinde sich durch alle Instanzen geklagt hat. Mittlerweile ist es vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet (wir berichteten).

Im Mittelpunkt steht dabei jene Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der abgeklärt werden sollte, wie sich das Hochwasserbecken auf die Natur auswirkt. Dass dabei nicht ordentlich gearbeitet wurde, ist nach Einschätzung des Würzburger Anwalts Wolfgang Baumann unbestreitbar und ganz offensichtlich: „Eigentlich haben die damals gar nichts geprüft.“

Doch ob die Prüfung fehlerhaft war oder nicht, hat die deutschen Gerichte bislang nicht interessiert. Klagen dürfe in diesem Zusammenhang nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt worden ist. Am konkreten Beispiel: Altriper können nicht vor Gericht ziehen, um die Interessen der Hirschkäfer zu vertreten, die bei einer Polder-Flutung vom Ertrinken bedroht sind. Juristisch relevant wäre es höchstens, wenn die Tierchen selbst klagen.

Das Bundesverwaltungsgericht als oberste deutsche Instanz hat allerdings Zweifel daran, dass diese Haltung auch mit dem europäischem Recht vereinbar ist. Und deshalb hat es den Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergereicht. Dort fand im Januar eine mündliche Verhandlung statt, nun liegt der Ball beim Generalanwalt. Seine Aufgabe ist es, die bisherige Rechtssprechung zusammenzufassen und eine Beurteilung des vorliegenden Falls abzugeben.

Das hätte er eigentlich bis zum 25. April tun sollen, seine Frist ist laut Baumann aber bis Ende Mai verlängert worden. Seine Stellungnahme dürfte von entscheidender Bedeutung sein: Meistens folgen die eigentlichen Richter seiner Vorlage. Baumann rechnet damit, dass sie ihr Urteil „im Hochsommer“ fällen werden. Falls sie im Sinne Altrips entscheiden, ginge der Fall zurück an die deutschen Gerichte, die nun das Votum aus Luxemburg berücksichtigen müssten. (häm)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 10.05.2013)


Im Kampf gegen den geplanten Polder verspürt Altrip schon länger Rückenwind aus Brüssel. Nun ist die Brise noch einmal kräftiger geworden: Der Anwalt der Gemeinde hat nach eigenen Angaben Post von der EU-Kommission bekommen. Sie will sich wegen des Polder-Streits mit der Bundesrepublik Deutschland anlegen.

Altrip/Brüssel. Die Bundesrepublik Deutschland bekommt Ärger mit der EU-Kommission. Wegen des Altriper Polder-Streits. Und wegen des Streits um spektakuläre Projekte wie den Neubau des Berliner Flughafens, den Ausbau des Frankfurter Flughafens oder Stuttgart 21. Für all diese Auseinandersetzungen, so erläutert es der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, ist Altrip ein Musterfall. Weil der Polder-Streit schon so lange geführt wird, und weil es um ein Problem geht, das auch die anderen Projekte betrifft: die Präklusionsfrist. Hintergrund: Wer gegen ein Großvorhaben klagt, kann sich nur auf Argumente berufen, die er vorher in der offiziellen Einwendungsfrist vorgebracht hat. Die beträgt in anderen EU-Ländern bis zu drei Monate, sagt der Jurist. In Deutschland dagegen hat man gerade einmal zwei Wochen. Was das heißt, macht Baumann am Beispiel eines Altriper Landwirts deutlich, der sich juristisch gegen das Polder-Projekt wehren wollte.

Was das Hochwasserbecken für Bauern bedeute, habe der Mann sofort erklärt. Doch wie es sich für die Natur auswirkt, das habe er in so kurzer Zeit unmöglich zusammentragen können. Zumal er Feinheiten des Umweltrechts hätte beachten müssen, die ein Normalbürger gar nicht wissen könne. Doch das habe in Deutschland bislang niemanden interessiert. Wie gewichtig auch immer sei, was jenseits der Zwei-Wochen-Spanne vorgebracht wird – es finde vor Gericht keine Beachtung mehr.

Im Oktober 2012 hat sich Baumann deshalb im Auftrag der Gemeinde Altrip bei der EU-Kommission beschwert: Die Frist sei zu kurz, das „beschränke die Beteiligungs- und Klagerechte betroffener Bürger in unzulässiger Weise“. Und am Mittwoch hat die Würzburger Kanzlei nach eigenen Angaben Post aus Brüssel bekommen, aus der hervorgeht: Die Kommission sieht das genauso. Deshalb wolle sie den Altriper Fall jetzt in ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik mit einbeziehen.

Was das konkret heißt? Deutschland muss die einschlägigen Gesetze schleunigst ändern, sagt Baumann. Andernfalls verklage die Kommission die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof. Und die Folgen für den schon seit Jahren durch die deutschen Gerichtsinstanzen wandernden Fall Altrip? Nach Einschätzung des Anwalts hat Brüssel nun bestätigt: Dass die Behörden ignorierten, was jenseits der Zwei-Wochen-Frist noch vorgebracht wurde, war ein Verfahrensfehler.

Um den zu reparieren, müsse das Genehmigungsverfahren für das etwa 265 Hektar große Rückhaltebecken komplett neu aufgerollt werden. Auch das werde die EU-Kommission zur Not über den Europäischen Gerichtshof erzwingen, meint Baumann. „Wenn wir selbst nicht sogar schneller sind.“

Draußen trotten Touristen, drinnen residieren Altrips mächtige Freunde: Die EU-Kommission findet, dass die für den Polder-Streit wichtigen deutsche Gesetze die Bürgerrechte verletzten, sagt der Anwalt der Gemeinde. FOTO: DPA

Draußen trotten Touristen, drinnen residieren Altrips mächtige Freunde: Die EU-Kommission findet, dass die für den Polder-Streit wichtigen deutsche Gesetze die Bürgerrechte verletzten, sagt der Anwalt der Gemeinde. FOTO: DPA

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 10.05.2013 / Christoph Hämmelmann)


10.03.2013: Ein kurzweiliger, facettenreicher Abend

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenAm Mittwoch, den 27. Februar lud die BIHN Altrip e.V. zu einem Informationsabend in’s Bürgerhaus „alta ripa“ ein.

Der langjährige Gutachter und Tierökologe der BIHN und Gemeinde, Herr Wolfgang Hahn, präsentierte in einem Vortrag die artenreiche Flora und Fauna rund um Altrip.

Insgesamt drei Themenschwerpunkte behandelte der Vortrag.

Zunächst gab Herr Hahn einen Rückblick über die Abfolge der juristischen Auseinandersetzung mit dem Land Rheinland-Pfalz um den geplanten Polder bis hin zur mündl. Verhandlung in Luxemburg Anfang des Jahres. Der spröde Inhalt bot jedoch eine interessante Gegenüberstellung mit dem Entwicklungszyklus des hier beheimateten Hirschkäfers. Ca. 6 Jahre braucht das imposante Insekt für seine Entwicklung – genauso lange dauerte der juristische Weg durch die Instanzen.

Im zweiten Teil des Vortrages berichtete Herr Hahn über die verschiedenen Untersuchungen der zurückliegenden Jahre: Amphibienkartierungen in den 3 Naturschutzgebieten (Prinz-Karl-Wörth, Horren, Neuhofener Altrhein) 2009 und 2010, sowie Insektenkartierungen 2011. Beide Untersuchungen waren wegen des hohen Zeitaufwandes nur mit Hilfe von aktiven Mitgliedern und engagierten Naturfreunden zu bewerkstelligen. Bei diesem Einsatz entdeckte der Thüringer Käferexperte Andreas Weigel z.B. eine seit über 100 Jahren verschollene Käferart wieder.

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenWeitere Feldforschungen fanden bei Vögeln und Fledermäusen statt. Die zahlreichen Spechtarten um Altrip präsentierte Wolfgang Hahn sehr anschaulich, teilweise mit ihren typischen Ruflauten.

Leider muss festgestellt werden, dass der Bestand der gefährdeten Arten weiter rückläufig ist. Die üblichen, lediglich auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Forstmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei. Gerade alte Baumbestände sollten hierbei sensibel behandelt werden, denn sie dienen als Wohnraum für Spechte, Fledermäuse und viele seltene Insektenarten.

Im letzten Teil des Vortrages wurden Möglichkeiten aufgezeigt, praktischen Naturschutz durchzuführen. Sowohl pädagogisch geführte Touren durch Wald und Flur, als auch konkrete Maßnahmen wie z.B. das Anlegen von Amphibienteichen, Trockenmauern für Reptilien, oder Heckenpflanzungen zum Nisten von Singvögeln, stellen sinnvolle Aktionen dar. Hierbei können große und kleine Helfer gemeinsam Spaß haben.

Als Rahmenprogramm des ca. 2-stündigen Vortrages begleitete eine Ausstellung den Abend. Zahlreiche Illustrationen der auentypischen Landschaft und Tierwelt präsentierten Brigitte Braun-Dähler und Rolf Dähler.

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenWir danken den Besuchern für ihre Spenden. Die Gelder fließen in den Rechtshilfefonds der BIHN.

 

 

 

BIHN-Rechtshilfefonds, M. Weinschütz
Konto.-Nr. 56 79 30
BLZ 547 900 00, Voba Speyer-Neustadt-Hockenheim e.G.


17.02.2013: Info-Veranstaltung „Aktivitäten im Altriper Auenland“

 


17.01.2013: EU-Kommission unterstützt Altrip im Polder-Streit

Gestern mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg – Bürgermeister Jürgen Jacob zuversichtlich

Altrip/Luxemburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern die Gemeinde Altrip im Polder-Streit ihre Argumente vorgebracht. Die gute Nachricht: Die Vertreter der EU-Kommission teilen weitestgehend die Auffassung der Gemeinde. Am 25. April will der unabhängige und neutrale Generalanwalt des Gerichts seine Anträge vorlegen.

„Mit einem guten Gefühl“ hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob nach der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem EuGH wieder die Heimreise in die Pfalz angetreten. Der Grund: Die Argumentation des Vertreters der EU-Kommission habe sich mit den von der Gemeinde vorgetragenen Argumenten weitestgehend gedeckt. „Das ist schon mal nicht schlecht“, befand auch Wolfgang Baumann. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Altrip in diesem Verfahren. Aber: Natürlich habe die Gegenseite mit den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland eine gegensätzliche Position eingenommen.

Das geplante Gebiet für den Polder. ARCHIVFOTO: LENZ

Das geplante Gebiet für den Polder. ARCHIVFOTO: LENZ

Hintergrund: Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd geplanten Polder auf Altriper Gemarkung. Auf einer Fläche von etwa 265 Hektar soll ein Rückhaltebecken für rund 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser entstehen. Die Altriper Verwaltung ist dagegen gerichtlich vorgegangen, da sie in der von der SGD vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gravierende Mängel ausgemacht hatte. Allerdings ist nach deutschem Recht eine Überprüfung der Inhalte der UVP nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten daher die Altriper Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings wollte Klarheit, ob in diesem Fall das deutsche Recht mit EU-Recht vereinbar ist und rief den EuGH an. Der Ausgang des Verfahrens wirke sich auf alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus, betonte Wolfgang Baumann. Jürgen Jacob berichtet auch von rund 60 Zuschauern, die die Verhandlung gestern verfolgt haben.

Eine Entscheidung gab es gestern noch nicht. Am 25. April will der für den Fall bestimmte Generalanwalt des EuGH, Pedro Cruz Villalón, seine Anträge für diesen Fall dem Gericht vorlegen. „Das Gericht muss dann darüber befinden“, erläutert Wolfgang Baumann das Verfahren. Sollte die Entscheidung zugunsten der Gemeinde Altrip ausfallen, müsse das Bundesverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verweisen. Dort würde das Verfahren dann neu aufgerollt. Mit einer Entscheidung der Luxemburger Richter rechnet Wolfgang Baumann „auf jeden Fall noch in diesem Jahr“. (tc)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 17.01.2013)


16.01.2013: Mündliche Anhörung beim EuGH in Luxemburg – Unser Eindruck

Die  Vertreter der EU-Kommission stärken der Gemeinde Altrip und damit auch der Bürgerinitiative „Hochwasser- und Naturschutz“ (BIHN) den Rücken. Mit diesem Eindruck kehrten Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob, Büroleiter Joachim Loch und etliche Mitglieder der BIHN am 16. Januar aus Luxemburg zurück. Dort, am Europäischen Gerichtshof auf dem Kirchberg, ging der Streit um den Polder in Altrip in die nächste Runde.

Bereits seit Sommer 2006 wehrt sich die Gemeinde gegen den Bau von Poldern, mit denen der Hochwasserschutz für die Städte Mannheim und Ludwigshafen gewährleistet werden soll. Die 8000 Bewohner Altrips müssten allerdings um ihr Hab und Gut fürchten. Auf einer Fläche von etwa 265 Hektar soll ein Rückhaltebecken für rund 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser entstehen. Bislang gestaltete sich der Weg der Gemeinde Altrip durch die juristischen Instanzen eher schwierig. Die Verwaltung hatte u.a. in der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gravierende Mängel ausgemacht. Dazu gehörte unter anderem die fehlerhafte Erfassung geschützter Arten. Beispielsweise war der unter Naturschutz stehende Hirschkäfer gar nicht aufgeführt worden. Aber nach deutschem Recht ist eine Überprüfung der Inhalte der UVP nicht zulässig. Dennoch waren die im  Dezember 2007 die Klagen der Gemeinde Altrip und mehrerer Privatpersonen am Verwaltungsgericht in Neustadt gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juni 2006 über die Hochwasserrück-haltung Waldsee/Altrip/Neuhofen abgewiesen worden. Nachdem die Gemeinde Altrip zunächst keine weiteren juristischen Schritte geplant hatte, beauftragte sie nach einem erneuten Ratsbeschluss ihren Anwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg beim Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Das war im Februar 2008. Nachdem  die Kommunalaufsicht die Rücknahme des Ratsbeschlusses wegen „mehrerer Verstöße gegen die Gemeindeordnung“ verfügt hatte, wurde die Debatte zunächst im Gemeinderat weitergeführt und mehrmals abgestimmt.

Die nächste juristische Hürde wurde am 12. Februar 2009 am rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in Angriff genommen. Dort wurde die Klage allerdings erneut abgewiesen. Eine Revision wollte das OVG zunächst nicht zulassen, dieser Beschluss wurde jedoch im Januar 2010 aufgehoben. Damit war der Weg für das Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geebnet. Die Leipziger Richter wollten allerdings Klarheit, ob deutsches Recht in diesem Fall mit europäischem Recht vereinbar ist. Sie riefen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an.

Für die Gemeinde Altrip und die vielen Mitglieder der BIHN war der Besuch in Luxemburg ein besonderes Erlebnis, nicht zuletzt deshalb weil die EU-Kommission offensichtlich an der Seite der  Poldergegner steht, was Dr. Günter Wilms in seiner Stellungnahme klar vermittelte. Er stützte die Ausführungen des Rechtsvertreters der Gemeinde Altrip, Wolfgang Baumann. Dabei berief er sich unter anderem auf die Aarhus-Konvention, ein im Juni 1998 unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag,  der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Damit wird jedem Bürger das Recht auf Klage eingeräumt.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2011 der Bundesrepublik Deutschland eine herbe Absage erteilt. Damals hatte die Bundesregierung versucht, die Verbandsklage zu beschneiden. Das Gericht stellte klar, dass die Aarhus-Konvention und der EU-Mindeststandard eingehalten werden müssen. Die Richter in Luxemburg machten darüber hinaus deutlich, dass das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz in seiner jetzigen Fassung die vom Europarecht garantierten Standards verletzt. Die Klage ins Rollen gebracht hatte damals der Umweltverband BUND.

Im aktuellen Fall, das Vorabentscheidungsersuchen C-72/12 der Gemeinde Altrip mit zwei  Privatklägern hatte lediglich Irland der Bundesrepublik den Rücken gestärkt. Die Argumente des Landes Rheinland-Pfalz und der BRD vertrat Rechtsanwältin Ariane Wiedmann, die nach ihren Ausführungen etliche Fragen von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón beantworten musste, ebenso ihre irische Kollegin Eileen Creedon. Dass die Verhandlung so viele Besucher gelockt hatte, lag wohl auch daran, dass sich der Ausgang des Verfahrens auf alle 27 Mitgliedsstaaten  der europäischen Union auswirken wird, begründete Wolfgang Bauer das Interesse und wertete die Haltung der EU-Kommission durchweg positiv: „ Das ist schon mal nicht schlecht“. Mit einer Entscheidung rechnet er noch in diesem Jahr. Zuvor wird der Generalanwalt jedoch am 25. April dem Gericht unter Vorsitz von Präsidentin Rosario Silva de Lapuerta seine Anträge vorlegen. Sollte die Entscheidung zugunsten der Gemeinde Altrip ausfallen, musste das Oberverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verweisen, wo das Verfahren dann neu aufgerollt wird. Es bleibt also spannend.

(16. Januar 2013 / Dorothee Limburg-Stemmler)


16.01.2013: Nächste Etappe im Polderstreit

Altrip/Luxemburg: Heute trägt die Gemeinde Altrip vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ihre Argumente im Polderstreit vor. Bekommt Altrip Recht, hätte das Folgen für alle 27 EU-Mitgliedsländer, sagt Wolfgang Baumann, der Anwalt der Gemeinde.

In Sitzungssaal III auf Ebene sechs wird es heute ernst. In diesem Raum beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg findet ab 9.30 Uhr die mündliche Verhandlung statt, die richtungsweisend dafür sein kann, ob in Altrip ein Polder gebaut wird oder nicht. Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro.

Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den Bau eines Polders auf ihrer Gemarkung. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll ein solches Rückhaltebecken errichtet werden. Die Gemeindeverwaltung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt geklagt. Im Altriper Rathaus befürchtet man erhebliche Nachteile für die Gemeinde durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage jeweils abgewiesen. Begründung: Der Polderbau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders und wollte Klarheit.

Konkret richtet sich nämlich die Kritik der Gemeinde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob, der heute mit Büroleiter Joachim Loch in Luxemburg vor Ort ist, beschreibt die UVP als „oberflächlich“. So kämen im Gutachten der Gemeinde Dutzende unter Naturschutz stehende Arten vor, die in der entsprechenden Studie der SGD nicht auftauchen.

Wegweiser im Altriper Polderstreit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. FOTO: ARCHIV

Wegweiser im Altriper Polderstreit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. FOTO: ARCHIV

Doch eine Überprüfung der Inhalte der UVP ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bisher jedenfalls. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will nun Klarheit vom Europäischen Gerichtshof, ob das deutsche mit dem europäischen Recht in Sachen UVP in Einklang steht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau einer Straße. „Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht Koblenz hätten diese Klarheit schon in Luxemburg verlangen können. Dann hätten wir viel Zeit gespart“, bemängelt Wolfgang Baumann.

Der Würzburger Anwalt für Verwaltungsrecht vertritt die Gemeinde in dem Verfahren. Der Jurist verdeutlicht im RHEINPFALZ-Gespräch die Tragweite des Verfahrens: „Die Entscheidung der Luxemburger Richter hat Bedeutung für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, da es überall unterschiedlich gehandhabt wird.“ Deshalb wurden alle EU-Staaten aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Offenbar regt sich in Irland Widerstand gegen das Altriper Vorgehen, Zuspruch gibt es aus Malta.

Würde der EuGH der Argumentation der Altriper folgen, so müsste laut Baumann das deutsche Umweltrechtsschutzbehelfsgesetz umgeschrieben werden. „Damit hätten viele Leute Rechtsschutz, die das bisher nicht haben.“ Betroffen seien alleine in Deutschland dann „einige Tausend Verfahren“, die zu einer Überprüfung anstünden. Was aber natürlich noch lange nicht heißen müsse, dass dann in jedem Fall auch geklagt werde.

Geben die fünf Luxemburger Richter Silva de Lapuerta, Bonichot, Arestis, da Cruz Vilaca und Arabadjiev Altrip Recht, geht für die Gemeinde das Spiel von vorne los, sagt Baumann. Das Bundesverwaltungsgericht müsste das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückverweisen. Der Prozess würde neu aufgerollt. Im Spätjahr 2013 könnte das der Fall sein. Bis es durch alle Instanzen gegangen ist, könnte eine endgültige Entscheidung 2015 kommen. Eine Entscheidung wird in Sitzungssaal III auf Ebene sechs im Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg heute aller Voraussicht nach aber noch nicht fallen.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013 / Christian Treptow)


16.01.2013: Altriper Polderstreit: Heute Verhandlung vor EuGH

Altrip/Luxemburg (tc). Seit 2006 wehrt sich die Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis)  vor Gericht dagegen, dass auf ihrer Gemarkung ein Polder gebaut wird.  Heute steht die mündliche  Verhandlung  vor dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH) in Luxemburg an. Die Gemeinde will erreichen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Kernstück von Planungs vorhaben bei Infrastrukturprojekten, überprüft werden darf. Dies ist nach deutschem Recht bislang nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte das Klärungsverfahren  vor dem  EuGH angestrengt. Die Luxemburger Richter sollen prüfen, ob das deutsche mit dem europäischen Recht übereinstimmt. Die Gemeinde Altrip hatte argumentiert, dass die UVP beim Polder gravierende Mängel aufweise.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013)