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Ein kurzweiliger, facettenreicher Abend

10.03.2013

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenAm Mittwoch, den 27. Februar lud die BIHN Altrip e.V. zu einem Informationsabend in’s Bürgerhaus „alta ripa“ ein.

Der langjährige Gutachter und Tierökologe der BIHN und Gemeinde, Herr Wolfgang Hahn, präsentierte in einem Vortrag die artenreiche Flora und Fauna rund um Altrip.

Insgesamt drei Themenschwerpunkte behandelte der Vortrag.

Zunächst gab Herr Hahn einen Rückblick über die Abfolge der juristischen Auseinandersetzung mit dem Land Rheinland-Pfalz um den geplanten Polder bis hin zur mündl. Verhandlung in Luxemburg Anfang des Jahres. Der spröde Inhalt bot jedoch eine interessante Gegenüberstellung mit dem Entwicklungszyklus des hier beheimateten Hirschkäfers. Ca. 6 Jahre braucht das imposante Insekt für seine Entwicklung – genauso lange dauerte der juristische Weg durch die Instanzen.

Im zweiten Teil des Vortrages berichtete Herr Hahn über die verschiedenen Untersuchungen der zurückliegenden Jahre: Amphibienkartierungen in den 3 Naturschutzgebieten (Prinz-Karl-Wörth, Horren, Neuhofener Altrhein) 2009 und 2010, sowie Insektenkartierungen 2011. Beide Untersuchungen waren wegen des hohen Zeitaufwandes nur mit Hilfe von aktiven Mitgliedern und engagierten Naturfreunden zu bewerkstelligen. Bei diesem Einsatz entdeckte der Thüringer Käferexperte Andreas Weigel z.B. eine seit über 100 Jahren verschollene Käferart wieder.

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenWeitere Feldforschungen fanden bei Vögeln und Fledermäusen statt. Die zahlreichen Spechtarten um Altrip präsentierte Wolfgang Hahn sehr anschaulich, teilweise mit ihren typischen Ruflauten.

Leider muss festgestellt werden, dass der Bestand der gefährdeten Arten weiter rückläufig ist. Die üblichen, lediglich auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Forstmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei. Gerade alte Baumbestände sollten hierbei sensibel behandelt werden, denn sie dienen als Wohnraum für Spechte, Fledermäuse und viele seltene Insektenarten.

Im letzten Teil des Vortrages wurden Möglichkeiten aufgezeigt, praktischen Naturschutz durchzuführen. Sowohl pädagogisch geführte Touren durch Wald und Flur, als auch konkrete Maßnahmen wie z.B. das Anlegen von Amphibienteichen, Trockenmauern für Reptilien, oder Heckenpflanzungen zum Nisten von Singvögeln, stellen sinnvolle Aktionen dar. Hierbei können große und kleine Helfer gemeinsam Spaß haben.

Als Rahmenprogramm des ca. 2-stündigen Vortrages begleitete eine Ausstellung den Abend. Zahlreiche Illustrationen der auentypischen Landschaft und Tierwelt präsentierten Brigitte Braun-Dähler und Rolf Dähler.

Aktivitäten im Altriper Auenland: Impressionen - Informationen - IdeenWir danken den Besuchern für ihre Spenden. Die Gelder fließen in den Rechtshilfefonds der BIHN.

 

 

 

BIHN-Rechtshilfefonds, M. Weinschütz
Konto.-Nr. 56 79 30
BLZ 547 900 00, Voba Speyer-Neustadt-Hockenheim e.G.


Info-Veranstaltung „Aktivitäten im Altriper Auenland“

17.02.2013

 


EU-Kommission unterstützt Altrip im Polder-Streit

17.01.2013

Gestern mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg – Bürgermeister Jürgen Jacob zuversichtlich

Altrip/Luxemburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern die Gemeinde Altrip im Polder-Streit ihre Argumente vorgebracht. Die gute Nachricht: Die Vertreter der EU-Kommission teilen weitestgehend die Auffassung der Gemeinde. Am 25. April will der unabhängige und neutrale Generalanwalt des Gerichts seine Anträge vorlegen.

„Mit einem guten Gefühl“ hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob nach der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem EuGH wieder die Heimreise in die Pfalz angetreten. Der Grund: Die Argumentation des Vertreters der EU-Kommission habe sich mit den von der Gemeinde vorgetragenen Argumenten weitestgehend gedeckt. „Das ist schon mal nicht schlecht“, befand auch Wolfgang Baumann. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Altrip in diesem Verfahren. Aber: Natürlich habe die Gegenseite mit den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland eine gegensätzliche Position eingenommen.

Das geplante Gebiet für den Polder. ARCHIVFOTO: LENZ

Das geplante Gebiet für den Polder. ARCHIVFOTO: LENZ

Hintergrund: Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd geplanten Polder auf Altriper Gemarkung. Auf einer Fläche von etwa 265 Hektar soll ein Rückhaltebecken für rund 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser entstehen. Die Altriper Verwaltung ist dagegen gerichtlich vorgegangen, da sie in der von der SGD vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gravierende Mängel ausgemacht hatte. Allerdings ist nach deutschem Recht eine Überprüfung der Inhalte der UVP nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten daher die Altriper Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings wollte Klarheit, ob in diesem Fall das deutsche Recht mit EU-Recht vereinbar ist und rief den EuGH an. Der Ausgang des Verfahrens wirke sich auf alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus, betonte Wolfgang Baumann. Jürgen Jacob berichtet auch von rund 60 Zuschauern, die die Verhandlung gestern verfolgt haben.

Eine Entscheidung gab es gestern noch nicht. Am 25. April will der für den Fall bestimmte Generalanwalt des EuGH, Pedro Cruz Villalón, seine Anträge für diesen Fall dem Gericht vorlegen. „Das Gericht muss dann darüber befinden“, erläutert Wolfgang Baumann das Verfahren. Sollte die Entscheidung zugunsten der Gemeinde Altrip ausfallen, müsse das Bundesverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verweisen. Dort würde das Verfahren dann neu aufgerollt. Mit einer Entscheidung der Luxemburger Richter rechnet Wolfgang Baumann „auf jeden Fall noch in diesem Jahr“. (tc)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 17.01.2013)


Mündliche Anhörung beim EuGH in Luxemburg – Unser Eindruck

16.01.2013

Die  Vertreter der EU-Kommission stärken der Gemeinde Altrip und damit auch der Bürgerinitiative „Hochwasser- und Naturschutz“ (BIHN) den Rücken. Mit diesem Eindruck kehrten Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob, Büroleiter Joachim Loch und etliche Mitglieder der BIHN am 16. Januar aus Luxemburg zurück. Dort, am Europäischen Gerichtshof auf dem Kirchberg, ging der Streit um den Polder in Altrip in die nächste Runde.

Bereits seit Sommer 2006 wehrt sich die Gemeinde gegen den Bau von Poldern, mit denen der Hochwasserschutz für die Städte Mannheim und Ludwigshafen gewährleistet werden soll. Die 8000 Bewohner Altrips müssten allerdings um ihr Hab und Gut fürchten. Auf einer Fläche von etwa 265 Hektar soll ein Rückhaltebecken für rund 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser entstehen. Bislang gestaltete sich der Weg der Gemeinde Altrip durch die juristischen Instanzen eher schwierig. Die Verwaltung hatte u.a. in der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gravierende Mängel ausgemacht. Dazu gehörte unter anderem die fehlerhafte Erfassung geschützter Arten. Beispielsweise war der unter Naturschutz stehende Hirschkäfer gar nicht aufgeführt worden. Aber nach deutschem Recht ist eine Überprüfung der Inhalte der UVP nicht zulässig. Dennoch waren die im  Dezember 2007 die Klagen der Gemeinde Altrip und mehrerer Privatpersonen am Verwaltungsgericht in Neustadt gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juni 2006 über die Hochwasserrück-haltung Waldsee/Altrip/Neuhofen abgewiesen worden. Nachdem die Gemeinde Altrip zunächst keine weiteren juristischen Schritte geplant hatte, beauftragte sie nach einem erneuten Ratsbeschluss ihren Anwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg beim Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Das war im Februar 2008. Nachdem  die Kommunalaufsicht die Rücknahme des Ratsbeschlusses wegen „mehrerer Verstöße gegen die Gemeindeordnung“ verfügt hatte, wurde die Debatte zunächst im Gemeinderat weitergeführt und mehrmals abgestimmt.

Die nächste juristische Hürde wurde am 12. Februar 2009 am rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in Angriff genommen. Dort wurde die Klage allerdings erneut abgewiesen. Eine Revision wollte das OVG zunächst nicht zulassen, dieser Beschluss wurde jedoch im Januar 2010 aufgehoben. Damit war der Weg für das Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geebnet. Die Leipziger Richter wollten allerdings Klarheit, ob deutsches Recht in diesem Fall mit europäischem Recht vereinbar ist. Sie riefen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an.

Für die Gemeinde Altrip und die vielen Mitglieder der BIHN war der Besuch in Luxemburg ein besonderes Erlebnis, nicht zuletzt deshalb weil die EU-Kommission offensichtlich an der Seite der  Poldergegner steht, was Dr. Günter Wilms in seiner Stellungnahme klar vermittelte. Er stützte die Ausführungen des Rechtsvertreters der Gemeinde Altrip, Wolfgang Baumann. Dabei berief er sich unter anderem auf die Aarhus-Konvention, ein im Juni 1998 unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag,  der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Damit wird jedem Bürger das Recht auf Klage eingeräumt.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2011 der Bundesrepublik Deutschland eine herbe Absage erteilt. Damals hatte die Bundesregierung versucht, die Verbandsklage zu beschneiden. Das Gericht stellte klar, dass die Aarhus-Konvention und der EU-Mindeststandard eingehalten werden müssen. Die Richter in Luxemburg machten darüber hinaus deutlich, dass das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz in seiner jetzigen Fassung die vom Europarecht garantierten Standards verletzt. Die Klage ins Rollen gebracht hatte damals der Umweltverband BUND.

Im aktuellen Fall, das Vorabentscheidungsersuchen C-72/12 der Gemeinde Altrip mit zwei  Privatklägern hatte lediglich Irland der Bundesrepublik den Rücken gestärkt. Die Argumente des Landes Rheinland-Pfalz und der BRD vertrat Rechtsanwältin Ariane Wiedmann, die nach ihren Ausführungen etliche Fragen von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón beantworten musste, ebenso ihre irische Kollegin Eileen Creedon. Dass die Verhandlung so viele Besucher gelockt hatte, lag wohl auch daran, dass sich der Ausgang des Verfahrens auf alle 27 Mitgliedsstaaten  der europäischen Union auswirken wird, begründete Wolfgang Bauer das Interesse und wertete die Haltung der EU-Kommission durchweg positiv: „ Das ist schon mal nicht schlecht“. Mit einer Entscheidung rechnet er noch in diesem Jahr. Zuvor wird der Generalanwalt jedoch am 25. April dem Gericht unter Vorsitz von Präsidentin Rosario Silva de Lapuerta seine Anträge vorlegen. Sollte die Entscheidung zugunsten der Gemeinde Altrip ausfallen, musste das Oberverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verweisen, wo das Verfahren dann neu aufgerollt wird. Es bleibt also spannend.

(16. Januar 2013 / Dorothee Limburg-Stemmler)


Nächste Etappe im Polderstreit

16.01.2013

Altrip/Luxemburg: Heute trägt die Gemeinde Altrip vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ihre Argumente im Polderstreit vor. Bekommt Altrip Recht, hätte das Folgen für alle 27 EU-Mitgliedsländer, sagt Wolfgang Baumann, der Anwalt der Gemeinde.

In Sitzungssaal III auf Ebene sechs wird es heute ernst. In diesem Raum beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg findet ab 9.30 Uhr die mündliche Verhandlung statt, die richtungsweisend dafür sein kann, ob in Altrip ein Polder gebaut wird oder nicht. Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro.

Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den Bau eines Polders auf ihrer Gemarkung. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll ein solches Rückhaltebecken errichtet werden. Die Gemeindeverwaltung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt geklagt. Im Altriper Rathaus befürchtet man erhebliche Nachteile für die Gemeinde durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage jeweils abgewiesen. Begründung: Der Polderbau sei frei von rechtlichen Bedenken.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders und wollte Klarheit.

Konkret richtet sich nämlich die Kritik der Gemeinde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob, der heute mit Büroleiter Joachim Loch in Luxemburg vor Ort ist, beschreibt die UVP als „oberflächlich“. So kämen im Gutachten der Gemeinde Dutzende unter Naturschutz stehende Arten vor, die in der entsprechenden Studie der SGD nicht auftauchen.

Wegweiser im Altriper Polderstreit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. FOTO: ARCHIV

Wegweiser im Altriper Polderstreit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. FOTO: ARCHIV

Doch eine Überprüfung der Inhalte der UVP ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bisher jedenfalls. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will nun Klarheit vom Europäischen Gerichtshof, ob das deutsche mit dem europäischen Recht in Sachen UVP in Einklang steht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau einer Straße. „Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht Koblenz hätten diese Klarheit schon in Luxemburg verlangen können. Dann hätten wir viel Zeit gespart“, bemängelt Wolfgang Baumann.

Der Würzburger Anwalt für Verwaltungsrecht vertritt die Gemeinde in dem Verfahren. Der Jurist verdeutlicht im RHEINPFALZ-Gespräch die Tragweite des Verfahrens: „Die Entscheidung der Luxemburger Richter hat Bedeutung für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, da es überall unterschiedlich gehandhabt wird.“ Deshalb wurden alle EU-Staaten aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Offenbar regt sich in Irland Widerstand gegen das Altriper Vorgehen, Zuspruch gibt es aus Malta.

Würde der EuGH der Argumentation der Altriper folgen, so müsste laut Baumann das deutsche Umweltrechtsschutzbehelfsgesetz umgeschrieben werden. „Damit hätten viele Leute Rechtsschutz, die das bisher nicht haben.“ Betroffen seien alleine in Deutschland dann „einige Tausend Verfahren“, die zu einer Überprüfung anstünden. Was aber natürlich noch lange nicht heißen müsse, dass dann in jedem Fall auch geklagt werde.

Geben die fünf Luxemburger Richter Silva de Lapuerta, Bonichot, Arestis, da Cruz Vilaca und Arabadjiev Altrip Recht, geht für die Gemeinde das Spiel von vorne los, sagt Baumann. Das Bundesverwaltungsgericht müsste das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückverweisen. Der Prozess würde neu aufgerollt. Im Spätjahr 2013 könnte das der Fall sein. Bis es durch alle Instanzen gegangen ist, könnte eine endgültige Entscheidung 2015 kommen. Eine Entscheidung wird in Sitzungssaal III auf Ebene sechs im Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg heute aller Voraussicht nach aber noch nicht fallen.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013 / Christian Treptow)

 


Altriper Polderstreit: Heute Verhandlung vor EuGH

16.01.2013

Altrip/Luxemburg (tc). Seit 2006 wehrt sich die Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis)  vor Gericht dagegen, dass auf ihrer Gemarkung ein Polder gebaut wird.  Heute steht die mündliche  Verhandlung  vor dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH) in Luxemburg an. Die Gemeinde will erreichen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Kernstück von Planungs vorhaben bei Infrastrukturprojekten, überprüft werden darf. Dies ist nach deutschem Recht bislang nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte das Klärungsverfahren  vor dem  EuGH angestrengt. Die Luxemburger Richter sollen prüfen, ob das deutsche mit dem europäischen Recht übereinstimmt. Die Gemeinde Altrip hatte argumentiert, dass die UVP beim Polder gravierende Mängel aufweise.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013)